Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1009 NDR Landesfunkhaus Kiel-Altstadt

Entwurf Bebauungsplan 1009 NDR Landesfunkhaus
Entwurf Bebauungsplan 1009 NDR Landesfunkhaus
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können vom 25. August 2015 bis zum 25. September 2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 13. August 2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1009 „NDR Landesfunkhaus“ im Stadtteil Kiel-Altstadt, Gebiet zwischen Eggerstedtstraße, Wall, südlich Kieler Schloss, nördlich und östlich Parkhaus Flämische Straße, beschlossen.

Der Entwurf liegt mit Begründung vom 25. August 2015 bis zum 25. September 2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462a/b öffentlich aus.
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Kiel: Helfertreffen Bürgerbegehren Katzheide am 24.8. 18.30 Uhr

Vinetaplatz Kiel Gaarden: Katzheide muss bleiben. Foto: JZ
Bürgerbegehren: Katzheide muss bleiben. Foto: JZ
Im Anschluss an die öffentliche Pressekonferenz (Mo., 24.8.2015 17.30 Uhr Sozialkirche, Stoschstraße 52, 24143 Kiel-Gaarden) findet um 18.30 Uhr das wöchentliche Treffen der Helferinnen und Helfer des Bürgerbegehrens statt. Dort besteht die Möglichkeit, sich über die aktuelle Entwicklung auszutauschen, Aktionen zu planen, Unterschriftenlisten abzugeben oder mitzunehmen sowie andere Veröffentlichungen zur Verteilung oder Auslage zu erhalten (Postkarten, Plakate, Aufkleber…). Es richtet sich an alle, die etwas für den Erhalt von Katzheide tun wollen.
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Kiel: Öffentliche Pressekonferenz zum Fortschritt des Bürgerbegehrens Erhalt Freibad Katzheide

Vinetaplatz Kiel Gaarden: Katzheide muss bleiben. Foto: JZ
Bürgerbegehren: Katzheide muss bleiben. Foto: JZ
Montag, 24.8.2015 17:30 Uhr, Sozialkirche, Stoschstraße 52, 24143 Kiel
Wir möchten Sie herzlich einladen zu einem Pressegespräch der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Freibades Katzheide.
Das Bürgerbegehren hat trotz der Sommerferien gute Fahrt aufgenommen, sodass wir Ihnen den aktuellen Zählstand der Unterschriftensammlung und die
Anzahl unserer Auslageorte für die Unterschriftensammlung mitteilen möchten. Außerdem stehen die Vertretungsberechtigten und Mitglieder des Vorstandes von Katzheide: JA! für Ihre Fragen „rund um Katzheide“ zur Verfügung.
Was wir Ihnen jetzt schon verraten können: Nach nur sechs Wochen Sammelzeit haben wir schon mehr als die Hälfte der benötigten knapp achttausend Unterschriften zusammen.
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KN-Artikel v. 17.8.2015 zum Zentralbad und die Zahlen

Katzheide-Eröffnung 1960 - fotografiert von Irmgard Arp
Katzheide-Eröffnung 1960 - fotografiert von Irmgard Arp. Zu sehen u.a. die mittlerweile eingesparte Wasserrutsche.
Der heutige Artikel in den KN zum Zentralbad an der Hörn und zur Kieler Bäderlandschaft verspricht wieder viel: Z.B. eine neue Rutsche, die alle begeistern wird – Überschrift: Die Rutsche wird viele Anhänger finden. Vielleicht eine kleine Reaktion auf die in Kiel kursierende Postkarte, die Katzheide bei der Eröffnung im Frühjahr 1960 zeigt. Dort ist deutlich eine (kleine) Rutsche zu sehen – die es mittlerweile nicht mehr gibt, weil eine Reparatur / ein Ersatz vor Jahren zu teuer erschien…
Seit Beginn der Berichterstattung der Kieler Nachrichten zum geplanten Zentralbad begleitet die KN dieses Bauprojekt – in diplomatischer Sprechweise – wohlwollend.
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Zahlenberichtigung zum Artikel im Kieler Express vom 8.8.15 zum Bürgerbegehren Katzheide

Vinetaplatz Kiel Gaarden: Katzheide muss bleiben. Foto: JZ
Vinetaplatz Kiel Gaarden: Katzheide muss bleiben. Foto: JZ
In der heutigen Ausgabe (8.8.2015) des Kieler Express findet sich auf Seite 3 ein längerer Artikel zum Bürgerbegehren.
Korrektur zu den dortigen Zahlenangaben:

– Mittlerweile sind wesentlich mehr als 1500 Unterschriften gesammelt (von den 7996 benötigten, nicht: 8.500).
– Die der Kostenschätzung der Landeshauptstadt Kiel entnommen Zahlenangaben zu möglichen Reparatur- bzw. Sanierungskosten werden bei der „kleinen Variante“ (5-10 Jahre) in dem Artikel um rd. 10 % erhöht angegeben: Dort wird von etwa 500.000 Euro jährlichen Betriebskosten gesprochen. Die LH Kiel schreibt in ihrer (diskussionswürdigen und nicht unmittelbar nachvollziehbaren) Schätzung von Betriebskosten in Höhe von 457.000 Euro.
– Bei der Variante für einen dauerhaften (> 5-10 Jahre) Betrieb (als (untaugliches) Referenzobjekt das Südbad Trier) würden nach (diskussionswürdigen und ebenfalls nicht unmittelbar nachvollziehbaren) Angaben der LH Kiel Betriebskosten von rd. 928.000 Euro entstehen. Die notwendige Investitionssumme wird mit 10,39 Mio. Euro angegeben. ABER:
Anders als bei der kleinen Variante hat die LH Kiel die Investitionssumme komplett (!) in die Betriebskosten eingerechnet.
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Kaufvertrag Möbelkraft: Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen Stadtverwaltung Kiel

Quelle.Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Verwaltung der Stadt Kiel wegen Verstoßes gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Haushaltswirtschaft im Rahmen des Kaufvertrages „Möbel Kraft“

Möbelkraft NEIN Danke. Demo-Transparent für ein JA beim Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel.
Möbelkraft NEIN Danke. Demo-Transparent für ein JA beim Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel.

Am 4.8. haben 3 Kieler Bürger die Beschwerde eingereicht, das Schleswig-Holstein-Magazin berichtet am 5.8. darüber. Sie fußt auf folgenden Punkten:

1. Es hat keine Preisbildung unter Angebot und Nachfrage, kein Investorenauswahlverfahren und keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden, obwohl in den Jahren zuvor und danach nachweislich Interessenten für eine Möbelmarktansiedlung vorhanden waren;
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Öffentlichkeitsbeteiligung Entwurf Bebauungsplan 1004 Vereinsheime Kiellinie

Entwurf Bebauungsplan 1004 Vereinsheime Kiellinie
Entwurf Bebauungsplan 1004 Vereinsheime Kiellinie
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können vom 11. August 2015 bis zum 14. September 2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 2. Juli 2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1004 „Vereinsheime Kiellinie“ im Stadtteil Kiel-Düsternbrook, Baugebiet Düsternbrooker Weg, Reventlouwiese, Kiellinie und Schwanenwegwiese beschlossen.

Der Entwurf liegt mit Begründung vom 11. August 2015 bis zum 14. September 2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462a/b öffentlich aus.
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