Neues Tarifrecht für die Waldarbeiter des Bundes

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung der IG Bau dokumentiert.

TV-Wald-Bund und TVÜ-Wald-Bund treten am 1. November in Kraft

Nachdem zum 1. Januar 2008 das neue Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder in Kraft getreten ist, hat sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jetzt auch mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf ein neues Tarifrecht für die Waldarbeiter des Bundes verständigt. Vorausgegangen war die Vereinbarung, die Waldarbeiter des Bundes nicht in den TV-Forst der Länder überzuleiten. Stattdessen vereinbarten die Tarifvertragsparteien Anfang des Jahres Verhandlungen zu einem gesonderten Tarifrecht aufzunehmen, das den Besonderheiten des Bundesforstes sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Rechnung tragen soll. Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Tarifparteien am 27. Oktober auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten des Bundes, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-Wald-Bund) sowie auf den Tarifvertrag zur Überleitung (TVÜ-Wald-Bund) geeinigt.
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Biosicherheitsforschung nur zur Einschätzung ökologischer Risiken durch transgene Pflanzen

Die Bundesregierung hat heute auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion vom 13.10.2008 geantwortet. Links zur Anfrage / Antwort finden sich unten.

Nach Ansicht der Bundesregierung wird die Biosicherheitsforschung zu den Risiken genetisch veränderter Pflanzen unabhängig begutachtet.

Antwort der Bundesregierung: 16/10751
auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10563).

DIN EN 1342 – Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 1342 – 2001
Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
(Auszug)

Größen

In dieser Norm werden die Größen der Pflastersteine nur in ihren Nennmaßen unterschieden. Die Einteilung der Pflastersteine in Größenklassen nach DIN 18502 entfällt.

Mosaikpflaster: 50 und 60 mm
Kleinpflaster: 70, 80, 90 und 100 mm
Großpflaster: darüber bis 300 mm

Exkurs: Übliche Handelsgrößen

Die Handelsgrößen sind historisch gewachsen und beziehen sich in Deutschland meist noch auf die ehemalige DIN 18502.
Großsteinpflaster: (anderer Name: Kopfsteinpflaster). Die gängigen Größen sind 13/15, 15/17 und 17/19 cm. Es sind damit „Würfel“ in den Abmessungen 14 × 14 cm, 16 × 16 cm und 18 × 18 cm gemeint.
Kleinpflaster: Gebräuchlich sind die Größen 9/11, 8/10, 8/11, 7/9, und 7/10 cm.
Mosaikpflaster: Das Mosaikpflaster ist die kleinste Pflastergröße. Üblich sind die Größen 6/8, 5/7, 4/6 und 3/5 cm.

Begriffe

1. Pflasterstein : Kleiner, aus Naturstein bestehender Quader mit Nennmaßen zwischen 50 mm und 300 mm. Flächenmaße: Im allgemeinen wird das zweifache der Dicke nicht überschritten. Mindestnenndicke: 50 mm.

2. bearbeiteter Pflasterstein: Verändertes Aussehen durch mechanische oder Wärmebehandlungen.

3. Nenn-Maß: Für die Herstellung festgelegtes Maß, mit dem das Ist-Maß innerhalb festgelegter zulässiger Abweichung übereinstimmen sollte

4. Ist-Maß: Gemessenes Maß

5. Gesamtlänge: Längere Seite des kleinsmöglichen Rechteckes, das den Pflasterstein umschließen kann

6. Gesamtbreite: Kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann

7. Dicke: Dicke: Abstand zwischen Ober- und Unterseite

8. Oberseite: Oberfläche nach dem Verlegen

9. Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

10. Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche

11. Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

12. Gestockt: Mit pneumatischem Stockhammer erzeugte Erhebungen und Vertiefungen

13. Gespitzt: Mechanisch durch Spitzeisen erzeugte Oberflächen-Merkmale

14. Gespalten: Spaltrauhe Oberfläche

Anforderungen (stark gekürzt)

1. Abweichung von den Nenn-Flächenmaßen: Je nach Oberflächenbearbeitung 5 – 15 mm

2. Abweichung von der Nenn-Dicke:

Klasse 1: 30 mm
Klasse 2: 5-15 mm

Bei Segmentbögen und Schuppenverband darf die Lieferung bis zu 10 % trapez- und quaderförmige Steine enthalten (> 10 mm Abweichung). Wenn andere Verbände gelegt werden, ist bei der Bestellung darauf hinzuweisen.

3. Geprüft und angegeben werden müssen vom Hersteller u.a.:
– Widerstandfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
– Druckfestigkeit
– Abriebwiderstand
– Gleit-/Rutschwiderstand
– Wasseraufnahme

Es bestehen weitergehende Dokumentationspflichten für die Hersteller.

Exkurs Lärmentwicklung

Das Befahren von Natursteinpflasterflächen verursacht mehr Lärm als das Befahren von Asphaltdecken.Lärmmindernd wirken:
– Große Pflastergrößen
– Glatte Oberflächen
– Geringer Fugenabstand
– Geschwindigkeitsbegrenzungen

Exkurs: Kinderarbeit – Produktion in Indien
ardmediathek.de. Dort den Suchbegriff Kindersklaven eingeben.

Pflanzengifte in „aller Munde“

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung der IG Bau dokumentiert.

Kopfsalat, Äpfel, Grünkohl und Tomaten sind mit erhöhten Pflanzenschutzmittelrückständen auf unseren Ladentheken gelandet. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seinem Monitoring 2007 festgestellt hat, sind die Verbraucher erheblichen Gefahren bei der Nahrungsaufnahme ausgesetzt.
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Checkliste für Knicks in S-H: BUND bittet um Mithilfe

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Holz ist ein begehrter Brennstoff. Seit dem 1.10. dürfen Knicks wieder „auf den Stock gesetzt“ und als Brennholz genutzt werden. Klagen besorgter Bürger in der letzten Saison zeigten, daß es häufig nicht bei einer fachgerechten Knickpflege und -nutzung blieb. Viele Knicks wurden radikal abgeholzt oder unsachgemäß „verstümmelt“. Zusätzlich liegen den Ämtern Anträge auf ein Verschieben von Knicks vor. Der BUND hat daher eine Checkliste für Knicks entwickelt und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
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Citrus – Kalk und richtiger Dünger

Schon lange herrscht der Mythos, daß Citrus keinen Kalk verträgt. Dies ist in vielen deutschen Büchern immer und immer wieder erklärt und berichtet worden.

Der langjährige, einsame Rufer der ich war, wurde lange Jahre nicht gehört. Keiner wollte glauben, daß Citrus keine Schäden davon trägt, gießt man diese mit Leitungswasser, was oft so verschrien Kalkreich ist. Dies verursache Eisenchlorose und andere Schäden, ja einige „Experten“ rieten sogar dazu, der Pflanze regelmäßig Eisendünger zu verabreichen. Das die Pflanzen auf besonderen Veredelungsunterlagen in den Böden von Florida/USA im sogenannten Indian Territory auf Böden mit einem pH-Wert von über 8,1 wachsen und Premium Grapefruit (Citrus paradisi) für den Frischverzehr erzeugen. Die Böden dort sind mit Korallenkalk gesättigt. In Sizilien, wo beste Blutorangen (Citrus sinensis) für den europäischen Markt herstammen, sind die Böden auch mit einem pH-Wert von über 8,2 gesegnet, weil Dolimitgesteine im Boden auch hier für eine Kalksättigung sorgen. Auch in den Bundesstaaten von Texas und Arizona in den USA sind viele Böden mit Kalk gesättigt und erreichen pH-Werte über 8. Wie könnte hier eine Kultur erfolgreich sein, wäre Citrus wirklich so kalkfliehend?
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EP: Gemeinsam gegen Wasserknappheit und Dürre

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Wasserknappheit und Dürre stellen für die EU eine große Herausforderung dar, so das Europäische Parlament. Die Gesamtkosten von Dürreereignissen für die Wirtschaft lassen sich über die letzten 30 Jahre auf insgesamt 100 Milliarden EUR beziffern. Die Abgeordneten fordern daher ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene. Wichtig sei zudem, Wasser zu sparen und eine wirksame Wasserpreispolitik zu etablieren.
Wasserknappheit und Dürre seien in den vergangenen 30 Jahren immer häufiger und mit zunehmender Heftigkeit aufgetreten, so das EP in dem von Richard SEEBER (ÖVP) ausgearbeiteten Bericht. Der Klimawandel dürfte diese Situation noch verschärfen. Bereits im Jahr 2007 lebte ein Drittel der Europäer in Regionen, in denen die Wasserressourcen knapp sind.

Koordiniertes Vorgehen

Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die regionalen und lokalen Behörden müssten im Kampf gegen Wasserknappheit und Dürre „unbedingt zusammenarbeiten“ und dadurch eine nachhaltige und gerechte Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten. Wasserknappheit und Dürren erforderten wegen der Besonderheiten dieses Problemkreises ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene. Es sei notwendig, im Fall von Wasserläufen, die durch mehrere Mitgliedstaaten fließen, Formen der interregionalen und staatenübergreifenden Zusammenarbeit bei der integrierten Bewirtschaftung von Wasserkörpern, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, zu schaffen. Gegenseitige Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bedeute nicht, dass die Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen aufgehoben werden soll, so Seeber.

Wassereinsparung „die erste Priorität“

40 % des in der EU verbrauchten Wassers könnten eingespart werden, so das Parlament. Nahezu 20 % des Wassers in der EU gingen infolge ineffizienter Wassernutzung verloren. Wasserknappheit und Trockenheit hingen eng mit der Problematik der Wasserverschwendung zusammen. Wassereinsparung müsse deshalb „die erste Priorität“ zur Bewältigung von Wasserknappheit und Dürren sein. Grundsätzlich gehe es um eine „Kultur des Wassersparens in der EU“.

Seeber erklärte in der Debatte, dass es hinsichtlich der Wasserverbrauchsmuster sehr große Unterschiede in Europa gebe. Der Durchschnittsverbrauch schwanke in der EU zwischen 100 und 400 Litern, „obwohl eigentlich 80 Liter täglicher Verbrauch pro Person mit einem europäischen Lebensstandard vereinbar sein sollten“. Das sei auf Ineffizienz durch veraltete Technologien und auf Wasserverschwendung zurückzuführen. Beispielsweise gingen in den Verteilungsnetzen Frankreichs 30 % Wasser verloren. Das bedeutet für uns, dass wir hier in Europa ein „enormes Einsparungspotenzial“ haben. Seeber forderte, dass Europa versuchen müsse, der „globale Leader“ bei der Wassereinsparungstechnologie zu werden. Das gebiete zum einen die menschliche Seite des Problems und zum zweiten sei es „das ökonomische Gebot der Stunde“.

Wirksame Wasserpreispolitik

Um dem Problem Herr zu werden, seien u. a. umfangreiche Investitionen zur Förderung des technischen Fortschritts in allen Wirtschaftsbereichen nötig. Generell sollten Geräte zur Messung des Wasserverbrauchs eingesetzt werden, damit mehr Wasser eingespart, aufbereitet und überhaupt effizienter und rationeller verwendet wird. Die Wasserverschwendung müsse bekämpft und die Wassernutzung ausgewogener gestaltet werden, vor allem durch „Mehrfachverwendung von Wasser“.

Zudem macht das EP darauf aufmerksam, dass eine „wirksame Wasserpreispolitik“, die am wahren Wert des Wassers orientiert ist, der Verbraucherseite Anreize bietet, Wasser sparsamer zu verwenden.

Kennzeichnungssystem für den Wasserverbrauch von Erzeugnissen

Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass ein Kennzeichnungssystem für den Wasserverbrauch von Erzeugnissen, wie es bereits in Bezug auf Energieeffizienz existiert, ein „geeignetes Mittel“ wäre, einen nachhaltigeren Wasserverbrauch zu erreichen. Allerdings sollte ein derartiges System freiwillig sein. Zudem sollten bestehende Kennzeichen und Kennzeichnungssysteme berücksichtigt werden, „damit nicht unter den Verbrauchern durch ein Übermaß an Informationen Verwirrung entsteht“.

594 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 45 dagegen, 12 enthielten sich.