Der Ufergehölzsaum am Isebekkanal ist wertvollster Bestandteil des Isebek-Parks, dessen Einrichtung vor kurzem aufgrund eines Bürgerbegehrens vom Eimsbütteler Bezirksparlament beschlossen wurde. Hierzu hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Vorschläge zur Ausweisung einer Öffentlichen Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen Isebek-Park vorgelegt. Ein Pflege- und Entwicklungskonzept für diesen Park muss neu erstellt werden. Dabei sind die beschlossenen Ziele des Bürgerbegehrens zu berücksichtigen: „die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal … mit Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze“ sowie die Unterlassung „strukturverändernder Abholzungen“. Statt nun die Fertigstellung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes für den Isebek-Park abzuwarten, wird gegenwärtig der ökologisch wertvolle Ufergehölzsaum am Isebekkanal seines kostbarsten Teils beraubt:
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Kategorie: Pflege
Pflegemaßnahmen im Gartenbau
Kiel-Gaarden – Park zum Brook: Dient Gehölzrandzerstörung der Artenvielfalt?
Die Bürgerbeteiligung zum Park zum Brook hatte eindeutig ergeben, dass die große Mehrzahl der Menschen eine naturnahe Ausrichtung jeglicher Eingriffe im Park priorisiert. Das wurde durch eine Unterschriftensammlung und differenzierte Eingaben präzisiert. Auch ging es um die Teichrandvegetation. Hier wurde von den BürgerInnen gefordert lediglich einen Pflegehieb (Knicken, Auf-den-Stock-Setzen) durchzuführen. Ziel war es die vorhandene Krautvegetation zu belassen und lediglich temporär zu stärken durch den Rückschnitt der Sträucher.
Dies wäre relativ preisgünstig, recht umweltfreundlich und naturnah gewesen. Stattdessen hat sich völlig unbegründet das Architekturbüro durchgesetzt: Alles platt machen und danach eine Hecke pflanzen. Artenämer, starker Eingriff (umweltschädlich auch durch höheren Energieverbrauch…) und teurer.
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Kiel: Dient Vernichtung von Krautsäumen der Artenvielfalt?
Leider ist die biologische Vielfalt (Biodiversität) in der Landeshauptstadt nicht nur durch zahlreiche Bauvorhaben gefährdet. Ebenso tückisch ist die Bewirtschaftung bzw. das Pflegekonzept. Letzteres gibt es meist nicht wirklich, was beispielsweise in der Vergangenheit dazu führte, dass Projekte mit Ein-Euro-JobberInnen Krautsäume an Wegen im Park zum Brook (Beispiel!) in Gaarden kontinuierlich weghackten. Naturnahe und umweltfreundliche Bewirtschaftung von Parkanlagen versucht auf intensive Bewirtschaftung zu verzichten und stattdessen z.B. einen Krautsaum ein oder zwei Mal im Jahr zu mähen. Entgegen Bürgerbeteiligung, Unterschriftensammlung und Stellungnahmen besteht für den Brook weiterhin kein naturnaher Ansatz. Im Gegenteil. Im Zusammenhang mit den teils überflüssigen Wegebauarbeiten (Sanierung wäre billiger gewesen) wurden vorhanden Krautsäume stark beschädigt und durch Rasenanssat ersetzt (siehe Foto).
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30.4.2011: Frühjahrsmarkt im Labenzer Rosenpark
Am Samstag, dem 30. April und Sonntag, dem 1. Mai findet wieder der Frühjahrsmarkt von Lost Beauties e.V. im Labenzer Rosenpark statt. Jeweils ab 10 Uhr sind die Stände mit seltenen, historischen, modernen und Strauch- und Kletterrosen, Kräutern, Stauden und Garten-Zubehör geöffnet. Rosenliebhaber können sich hier u.a. mit Sorten eindecken, die sonst kaum zu bekommen sind.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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BUND präsentiert Konzept gegen Vermaisung
Gegen eine weitere Vermaisung der Landschaft mit ihren negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Zustand der Gewässer stellte der BUND gestern in Kiel sein Konzept vor. Der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger präsentierte die Vorschläge des Verbandes für eine nachhaltige Biogaserzeugung im landwirtschaftlich am stärksten genutzten Bundesland.
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Hamburger Manifest der Projektgruppe Stadtnatur
Mit einem Hamburger Manifest zur Stadtnatur wendet sich die im vorigen Jahr gegründete Projektgruppe Stadtnatur Hamburg an die Öffentlichkeit, um auf die seit Jahren andauernde, massive Naturzerstörung in Hamburg durch Grünflächenverbrauch und Ausräumung der Stadtvegetation aufmerksam zu machen.
Unter Verweis auf deutsche und internationale Gesetze, Regierungsbeschlüsse und Übereinkommen legt die Projektgruppe in ihrem Manifest dar, dass wichtige Grundsätze des Natur- und Landschaftsschutzes ebenso wie fundamentale Bedürfnisse der Einwohner nach Gesundheit und Wohlbefinden von der Hamburger Stadtpolitik nicht beachtet werden.
„Indignez-vous! – Empört auch!“ Diesen Aufruf des ehemaligen, französischen Widerstandskämpfers und späteren UN-Diplomaten Stéphane Hessel gegen eine verfehlte, von der „Macht des Geldes“ beherrschte Politik greift die Projektgruppe Stadtnatur auf, um die Hamburger zum friedlichen Aufstand gegen die Natur zerstörende Stadtpolitik zu ermutigen.
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