Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.
Gießkannenwerbung für deutsche Agrarerzeugnisse nicht mehr zeitgemäß
Berlin – Der NABU hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes begrüßt. „Eine Gießkannenwerbung für konventionelle deutsche Agrarerzeugnisse ist längst nicht mehr zeitgemäß“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die millionenschweren Werbekampagnen der Agrar-Marketinggesellschaft CMA mit Titeln wie „Ich liebe schöne Schenkel“ hätten weder neue Märkte für deutsche Qualitätsprodukte erschlossen noch einen Beitrag zum Verbraucher- oder Tierschutz geleistet. Eine pauschale Werbung für weltweit gehandelte Produkte aus der Massentierhaltung sei weder politisch noch wirtschaftlich sinnvoll und dürfe ohne echte Qualitätsaussagen nicht über das Agrarmarketing finanziert werden.
Bundesverfassungsgerichts-Urteil: Absatzfondsgesetz ist verfassungwidrig weiterlesen