Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND NRW dokumentiert.
BUND fordert Baustopp
Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum geplanten Steinkohlekraftwerk in Lünen / Auswirkungen auf Kraftwerksvorhaben in ganz Deutschland
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum geplanten Steinkohlekraftwerk in Lünen fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung Arnsberg auf, ihren Amtspflichten nachzukommen und einen Stopp für den Kraftwerksbau zu verfügen. Anders als in den Pressemitteilungen der Vorhabensträgerin Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co.KG behauptet, hatte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Rahmen der mündlichen Verhandlung unmissverständlich klargestellt, dass die Kraftwerksgenehmigung derzeit rechtswidrig ist – und zwar insbesondere wegen der unterlassenen Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete.
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