Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.
Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Normenkontrollklage von NABU, LNV, BUND und IGU statt
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat der Normenkontrollklage von NABU, IGU, LNV und BUND gegen das „Port-Olpenitz“-Projekt an der Schleimündung stattgegeben. Der Bebauungsplan der Stadt Kappeln wurde außer Kraft gesetzt. Die Klägergemeinschaft der Naturschutzvereine hatte sich wegen befürchteter gravierender Auswirkungen der unmittelbar an das Haff grenzenden Bebauung des Schleiufers und Teilen der südlichen Halbinsel auf das benachbarte Naturschutz-, FFH- und EU-Vogelschutzgebiet an das Gericht gewandt. Die Richter teilten die Befürchtungen der Kläger und monierten in ihrer Entscheidung zudem die nicht ausreichenden Festsetzungen im B-Plan, die auch nach Ansicht der Richter trotz der privat-rechtlichen Verträge zwischen Stadt und Vorhabenträger keine ausreichende Steuerung des Vorhabens bzgl. der Auswirkungen auf die Landschaft erlauben. Zuvor hatten die Richter auch die Klagebefugnis der Verbände bestätigt und damit gegenläufige Bestimmungen des deutschen Rechtsbehelfsgesetzes für europarechtswidrig erklärt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde in diesem Punkt die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht vom OVG in Schleswig zugelassen.
S-H: Bebauungsplan Port Olpenitz aufgehoben weiterlesen