NABU und LBV küren Eisvogel zum Vogel des Jahres 2009

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

„Fliegender Edelstein“ braucht lebendige Flüsse und Auen

Berlin – Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV), NABU-Partner in Bayern, haben gestern in Berlin den Eisvogel zum „Vogel des Jahres 2009” gekürt. Der Vogel, der wegen seiner Schönheit und Farbenpracht gern als „fliegender Edelstein“ bezeichnet wird, steht für lebendige Flüsse und Auen.
NABU und LBV küren Eisvogel zum Vogel des Jahres 2009 weiterlesen

Joseph Freiherr von Eichendorff: Im Herbst

Der Wald wird falb, die Blätter fallen,
wie öd und still der Raum!
Die Bächlein nur gehen durch die Buchenhallen
lind rauchend wie im Traum,
und Abendglocken schallen
fern von des Waldes Saum.

Was wollt ihr mich so wild verlocken
in dieser Einsamkeit?
Wie in der Heimat klingen diese Glocken
aus stiller Kinderzeit –
ich wende mich erschrocken,
ach, was mich liebt, ist weit!

So brecht hervor nur, alte Lieder,
und brecht das Herz mir ab!
Noch einmal grüß ich aus der Ferne wieder,
was ich nur Liebes hab,
mich aber zieht es nieder
vor Wehmut wie ins Grab.

Hamburg: Finanzbehörde behindert Mahnwache gegen Kohlekraftwerk

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.

Die Umweltorganisation ROBIN WOOD wird am kommenden Samstag und Sonntag in Moorburg eine Mahnwache gegen den Bau des klimaschädlichen Steinkohlekraftwerks Moorburg durchführen. Einen für diese Mahnwache „Stopp Klimakatastrophe – Stopp Kohlekraftwerk Moorburg“ ausgewählten Parkplatz am Moorburger Elbdeich an der dortigen Schule hat jetzt die Finanzbehörde als Eigentümerin der Fläche ohne Angabe von Gründen verweigert.
Hamburg: Finanzbehörde behindert Mahnwache gegen Kohlekraftwerk weiterlesen

Neue Landschaftsschutzgebiete im Kieler Süden sowie am Drachensee und Russee

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Die Landeshauptstadt Kiel hat mit dem Erlass der beiden Stadtverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Zwischen Eidertal und Klosterforst Preetz“ und „Drachensee, Russee und Umgebung“ zwei weitere Meilensteine zur Umsetzung ihres freiräumlichen Leitbildes gesetzt. Beide Landschaftsschutzgebiete bilden aufgrund ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz Schwerpunkträume des Naturschutzes. Außerdem haben beide Bereiche eine besondere Bedeutung für die Naherholung der Kieler Bevölkerung.
Neue Landschaftsschutzgebiete im Kieler Süden sowie am Drachensee und Russee weiterlesen

Verklappung von Hamburger Hafenschlick: BUND befürchtet Gefahren für Meeresumwelt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Von der jetzt durch die SH-Landesregierung genehmigten Ablagerung von weiteren 8 Millionen Tonnen Hamburger Hafenschlick befürchten die BUND Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein „erhebliche negative
Auswirkungen auf die Meeresumwelt“.

„Die Urlauber an der Nordseeküste müssen schon heute durch aufgeschwemmten Schlick waten, der wahrscheinlich durch die Elbvertiefung verursacht wurde. Da genehmigt das Kabinett klammheimlich die Verklappung von 8 Millionen
Tonnen Hafenschlick, ohne vorher ein geregeltes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.“, kritisiert die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein, Sybille Macht-Baumgarten.
Verklappung von Hamburger Hafenschlick: BUND befürchtet Gefahren für Meeresumwelt weiterlesen

EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.

Wassersparen für Klima und Gewässer

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

In Schleswig-Holstein leidet bislang niemand an Wassermangel. Dennoch ist ein sorgsamer Umgang mit Wasser aktueller denn je: Wasser zu sparen heißt nämlich auch Energie zu sparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zudem wird durch einen bewußten Umgang mit dieser Ressource unnötigen Gewässerbelastungen vorgebeugt. Nicht Wasser an sich ist knapp, aber zunehmend wird sauberes Wasser zur Mangelware.
Wassersparen für Klima und Gewässer weiterlesen