Elbvertiefung: Planänderung offenbart erneut erhebliche Mängel der Unterlagen

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Gestern endete die Frist für die Stellungnahme der Naturschutzverbände zur erneuten Auslegungen von Planunterlagen zur Elbvertiefung. Der BUND kritisiert die unsinnige und ökologisch problematische Vertiefung der Tideelbe. Die Vorhabensträger und Planfeststellungsbehörden sind offensichtlich überfordert.
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Landesweite Umweltkonferenz: Wie grün muss Die Linke sein?

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung der Linken S-H dokumentiert.

Landesweite Umweltkonferenz: Wie grün muss Die Linke sein?

Diese Frage will am Samstag, den 15.11.2008 von 11.00 bis 17.15 Uhr in der Pumpe in Kiel eine landesweite Umweltkonferenz diskutieren.

Zu Beginn diskutieren Umweltpolitikerinnen und Umweltpolitiker der LINKEN und Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden in einer Grundsatzdebatte über Anforderungen an eine linke Umweltpolitik in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiekosten.

In einer anschließenden Workshopphase sollen gemeinsam mit Umweltverbänden und Bürgerinitiativen konkrete Forderungen und Standpunkte in den Themenbereichen Energie, Küsten- bzw. Meeresschutz und Verkehrspolitik erarbeitet werden. Auf der Tagesordnung stehen hier z.B. die Fehmarnbelt-Querung, die geplanten neuen Kohlekraftwerke oder auch der Schutz des Wattenmeeres und die Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee. Abschließend ist eine Podiumsdiskussion zur zukünftigen Energieversorgung geplant, zu der auch Vertreterinnen und Vertreter von lokalen Bürgerinitiativen eingeladen werden.
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EP: Equipping power plants to store CO2 underground

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

The Environment Committee wants all larger power stations built from 2015 onwards to be equipped with the new carbon capture and storage technology (CCS), which stores CO2 emissions permanently underground instead of releasing it into the atmosphere, it said in a co-decision vote on Tuesday. MEPs had already proposed financing demonstration projects through the revised Emission Trading Scheme, in another vote on Tuesday morning.
To cut their CO2 emissions, industrial installations and power plants could in future use new technology to capture CO2 and store it „permanently and safely underground“ in geological formations, says the Environment Committee its a co-decision report, drafted by Chris Davies (ALDE, UK), on a draft directive providing the legal framework for this new carbon dioxide capture and storage technology (CCS).

„Schwarzenegger-clause“: future power plants with CCS technology

The Environment Committee adopted a new provision, which the rapporteur had termed the „Schwarzenegger clause“, introducing an „emission performance standard“ for new power plants with a capacity of more than 300 MegaWatts. From 2015 onwards those large power plants will be allowed to emit a maximum of 500 gram CO2 per kilowatt hour on an annual average basis, says the amended draft directive. Thus, future power stations might store carbon dioxide underground instead of emitting it to air.

Financing of 12 demonstration projects to be secured by ETS allowances

To support the financing of large scale commercial CCS demonstration projects, MEPs already adopted an amendment in another vote on Tuesday morning. During their vote on Avril Doyle’s (EPP-ED, IE) report on the revised EU Emission Trading System, MEPs introduced the possibility to award up to 500 million ETS allowances to such projects in the EU or in third countries. The value of this support mechanism will depend on the price of CO2 when the gas is eventually buried underground, but according to the rapporteur it could easily exceed €10 billion.

Furthermore, the Environment Committee wants the Commission to ensure that contracts for the construction of 12 large-scale demonstration facilities – as promised by the European Council in March 2007 – are let before the UN meeting in Copenhagen in November 2009.

Fund for monitoring and remediation of closed storage sides

During the period when the CO2 is injected in the underground side, operators will have to pay annual contributions to a fund set up by the Member State where the storage side is located, says another amendment inserted in the draft directive by the committee. MEPs want this fund to cover the costs for monitoring, oversight and remediation after responsibility for a closed storage side has been passed on to the national authority.

Operator remains responsible for a closed storage side for at least 50 years

The Commission proposed to pass responsibility and all legal obligations for the long-term storage of CO2 from the private operator to the Member State. MEPs, however, want to the operator to be liable for at least 50 years after the storage side had been closed.

More time needed for transposition into national law

Finally, MEPs want to give Member States not one but two years after the directive’s publication to transpose it into their national laws.

The report was adopted with 54 votes in favour, one against and six abstentions. — Procedure: co-decison, first reading — Plenary vote: December II (tbc)

Kein Persilschein für Munitionsaltlasten: BUND fordert Monitoring zu Auswirkungen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Ein umfangreiches Monitoring an Muscheln zu den Auswirkungen von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee fordert der BUND Landesverband Schleswig-Holstein.

„Die bis zu 1,3 Millionen Tonnen Munition aus den Weltkriegen in den deutschen Hoheitsgewässern sind tickende Zeitbomben,“ warnt die BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten. „Die entscheidende Frage ist, in welchem Ausmaß die hochgiftigen Stoffe wie TNT in die Nahrungskette gelangen. Dies kann nur ein Monitoring mit lebenden Organismen wie Muscheln klären.“ Kein Persilschein für Munitionsaltlasten: BUND fordert Monitoring zu Auswirkungen weiterlesen

Verklappung von Hamburger Hafenschlick: BUND befürchtet Gefahren für Meeresumwelt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Von der jetzt durch die SH-Landesregierung genehmigten Ablagerung von weiteren 8 Millionen Tonnen Hamburger Hafenschlick befürchten die BUND Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein „erhebliche negative
Auswirkungen auf die Meeresumwelt“.

„Die Urlauber an der Nordseeküste müssen schon heute durch aufgeschwemmten Schlick waten, der wahrscheinlich durch die Elbvertiefung verursacht wurde. Da genehmigt das Kabinett klammheimlich die Verklappung von 8 Millionen
Tonnen Hafenschlick, ohne vorher ein geregeltes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.“, kritisiert die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein, Sybille Macht-Baumgarten.
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Strandeinzäunung am Leuchtturm Friedrichsort soll die Küstenvegetation schützen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Der Falckensteiner Strand wird im Bereich des Leuchtturms Friedrichsort im Sommer viel besucht. Zum Schutz der Küstenvegetation hat das Umweltschutzamt jetzt einen Abschnitt des Strandes südlich des Leuchtturms eingezäunt. In diesem Bereich mussten im vergangenen November massenhaft wuchernde Bestände der Kartoffelrose mit dem Bagger gerodet werden. Die Kartoffelrose hatte dort zahlreiche andere Pflanzen verdrängt, und damit Tiere, die auf diese Pflanzen angewiesen sind. Jetzt wachsen dort wieder Strandpflanzen. Das Umweltschutzamt bittet Strandbesucher, den eingezäunten Bereich zum Schutz des Biotops nicht zu betreten – auch nicht, um die Windjammerparade zur Kieler Woche zu beobachten.
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EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.