Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des NABU und BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.
BUND und NABU siegen vor Gericht
Nach vier Niederlagen der Stadt Hamburg vor Schleswiger Verwaltungsrichtern lehnte nun das Bundesverwaltungsgericht BVerwG in Leipzig auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Hamburg im Klageverfahren „Ausgleich Mühlenberger Loch“ ab. NABU und BUND Schleswig-Holstein hatten sich dagegen gewehrt, dass für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches für ein Bauvorhaben der Firma EADS ein Eingriff in das Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch in Schleswig-Holstein erfolgen sollte. Mit dem jetzt vorliegenden endgültigen Beschluss können NABU und BUND Schleswig-Holstein einen klaren Sieg für den Naturschutz verbuchen.
Haseldorfer Marsch: Für Hamburg geht nichts mehr weiterlesen