Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) dokumentiert.
Schleswig-Holstein hat eine neue Biotopverordnung. Die Verordnung, die nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein in Kraft tritt, ersetzt die alte Biotopverordnung aus dem Jahre 1998. Mit ihr wird die Identifizierung der Biotope im Gelände von „A“ wie Alleen bis „W“ wie Wattflächen erleichtert und erstmalig die zulässige Pflege und Bewirtschaftungsmaßnahme von Biotopen festgelegt, die zum Erhalt auf eine bestimmte Pflege oder Bewirtschaftung angewiesen sind. „“Die neue Biotopverordnung trägt mit ihren Bestimmungen dazu bei, dass das für Schleswig-Holstein typische Landschaftsbild mit Seen, Mooren, Wäldern, Alleen sowie Knicks auf Dauer erhalten bleibt““, erläuterte Umweltminister von Boetticher.
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