Am nächsten Montag (05.10.2015, 19 Uhr) findet das wöchentliche Treffen der Helferinnen und Helfer des Bürgerbegehrens in der Sozialkirche (Stoschstraße 52, 24143 Kiel) statt. Dort besteht die Möglichkeit, sich über die aktuelle Entwicklung auszutauschen, Aktionen zu planen… Es richtet sich an alle, die etwas für den Erhalt von Katzheide tun wollen. Themen werden u.a. sein:
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Kategorie: Wasser
Natürliche und künstliche Gewässer: Bach, Bachlauf, Tümpel und Teich, Seen, Wasserpflanzen und -tiere.
Kiel: Innenministerium erteilt Zulässigkeitsbescheid für Bürgerbegehren Katzheide
Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat mit heutigem Datum die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Freibades Katzheide festgestellt.
Nachfolgend finden Sie eine Textdokumentation des Zulässigkeitsbescheides gekürzt um den Adressteil und Grußformeln; Hervorhebungen durch mich.
Bürgerbegehren für den Erhalt des Schwimmbades Katzheide;
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit
Am 17. September 2015 haben Herr Uwe Hagge, Herr Hartmut Jöhnk und Herr Andreas Regner beim Stadtpräsidenten der Landeshauptstadt Kiel schriftlich ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht: „Sind Sie für den Erhalt des Schwimmbades Katzheide?“
Meine Prüfung als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde nach § 16 g Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) hat ergeben, dass das eingereichte Bürgerbegehren den Anforderungen des § 16 g Abs. 2 bis 4 GO i. V. m. § 9 Abs. 1 bis 6 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) entspricht und daher zulässig ist.
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Weiterer Schritt für Katzheide: LH Kiel erkennt 10.000 Unterschriften des Bürgerbegehrens an
Die Landeshauptstadt Kiel hat rund 10.000 Unterschriften des Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibades Katzheide als gültig anerkannt. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 17.9. ca. 11.600 Unterschriften an den Stadtpräsidenten der Landeshauptstadt Kiel übergeben. Sie kamen in nur neun Wochen vor allem in der Sommerferienzeit zusammen. Das erforderliche Quorum von knapp 8.000 Unterschriften wurde damit deutlich erreicht. Ein weiterer wichtiger Schritt für den Erhalt des beliebten Kieler Freibades.
Die Kommunalaufsicht im schleswig-holsteinischen Innenministerium hatte letzte Woche in einer Vorprüfung die rechtliche Zulässigkeit des Verfahrens festgestellt – vorbehaltlich der nun erfolgten Zählung der Unterschriften und vorbehaltlich der Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten.
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Laboe: Erstes Fazit aus der Informationsveranstaltung zum 1. Jahrestag des Bürgerentscheids
Quelle. PRO Schwimmhalle und der Förderverein Hallenbad Laboe luden am 25.09.2015 anlässlich des ersten Jahrestages zum Bürgerentscheid zu einer Informationsveranstaltung ins Vereinsheim des TV Laboe ein.
„Ein Jahr danach: Was hat sich getan? … hat sich was getan?“ Diesen Fragen gingen Vertreter der sechs Fraktionen aus der Gemeindevertretung und Vertreter von PRO Schwimmhalle und des Fördervereins Hallenbad Laboe e.V. gemeinsam mit über 100 interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach.
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Kiel: Helfertreffen Bürgerbegehren Katzheide am 28.9. 19 Uhr
Am nächsten Montag (28.9..2015, 19 Uhr) findet das wöchentliche Treffen der Helferinnen und Helfer des Bürgerbegehrens in der Sozialkirche (Stoschstraße 52, 24143 Kiel) statt. Dort besteht die Möglichkeit, sich über die aktuelle Entwicklung auszutauschen, Aktionen zu planen, Unterschriftenlisten abzugeben sowie andere Veröffentlichungen zur Verteilung oder Auslage zu erhalten (Postkarten, Plakate, Aufkleber…). Es richtet sich an alle, die etwas für den Erhalt von Katzheide tun wollen.
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Innenministerium: Bürgerbegehren Erhalt Katzheide voraussichtlich zulässig
Gute Nachrichten aus dem schleswig-holsteinischen Innenministerium: Die Kommunalaufsichtsbehörde hat heute die Verfahrensbeteilgten (Vertretungsberechtigte des Begehrens und die Landeshauptstadt Kiel) zur schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der Anhörung aufgefordert. Die Aufsichtsbehörde formuliert darin: Meine vorläufige Prüfung als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde (…) hat ergeben, dass das Bürgerbegehren den Anforderungen (…) entspricht und daher zulässig sein dürfte, sofern das (…) erforderliche Quorum von mindestens 4 % der Stimmberechtigten erreicht wird.
Zwar steht die eigentliche Prüfung noch aus – gleichwohl kann man von einer Vorentscheidung sprechen.
Reissleine könnte nur sein, dass die Landeshauptstadt oder die Vertretungsberechtigten Argumente vorbringen, die die Kommunalaufsicht zu einer Änderung ihrer Meinung bewegt. Das ist jedoch relativ unwahrscheinlich. Ebenso sollten die knapp 8.000 notwendigen Unterschriften erreicht sein – es wurden rund 11.600 Unterschriften eingereicht. Die LH Kiel prüft derzeit die Unterschriften auf ihre Gültigkeit. Das Bürgerbegehren hat damit einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem Bürgerentscheid genommen.
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Übergabe der Unterschriften Bürgerbegehren Erhalt Katzheide beim Stadtpräsidenten
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Kieler Freibades Katzheide haben heute die Unterschriften an den Stadtpräsidenten der Landeshauptstadt Kiel übergeben. Um 14 Uhr wurden über 11.600 Unterschriften abgegeben. Sie kamen in nur neun Wochen vor allem in der Sommerferienzeit zusammen.
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