Starke Strahlung im Atommüll-Lager Asse in Niedersachsen

Atomkraft - Nein Danke
AKW NEE
ContrAtom meldet mit Quellenangabe (Auszug): news.yahoo.de, 14.04.2011 : GAU in der Asse: Verseuchung geht weiter
Die schwerste radioaktive Verseuchung seit Beginn der Messungen in 1978 stellten die Betreiber des ehemaligen Endlagerbergwerkes Asse-II fest: in einer Lösungsprobe ein Strahlungswert von etwa 240.000 Becquerel pro Liter gemessen. Der Wert liege 24 Mal höher als die erlaubte Freigrenze. “Das ist der bislang höchste Wert von Cäsium 137 in einer Lösungsprobe, der in der Asse nach dem Ende der Einlagerung im Jahr 1978 gemessen wurde”, hieß es in einer Erklärung des Bundesamt für Strahlenschutz.
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Nun doch: Japan räumt GAU in Fukushima ein – Gefahrenstufe 7

Atomkraft - Nein Danke
AKW NEE
Die japanische Atomaufsicht (NISA) hat heute die Reaktorkatastrophe in Fukushima nach wochenlangem Zögern nun doch in die Gefahrenstufe 7 der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (Ines) eingeordnet – dem GAU. Viele Medien bezeichnen das auch als Super-Gau, was aber sprachlich nicht gelungen ist, weil GAU die Abkürzung ist für Größter anzunehmender Unfall. Größer als am größten geht aber nun mal sprachlich nicht – insofern vermeide ich den Begriff Super-GAU. Bisher hatte die Atomaufsicht die Einstufung in Gruppe 5 vorgenommen, was von zahlreichen Umweltgruppen und WissenschaftlerInnen als Verharmlosung kritisiert wurde. Die Eierei der japanischen Atomaufsicht geht aber weiter: Weist sie doch darauf hin, dass diese Einstufung nur vorläufig sei und die endgültige Einstufung von der IAEO vorgenommen werde.
Schon jetzt haben zahlreiche Menschen konkreten Schaden durch die verspätete Einstufung erlitten. Verbunden mit diesem Ranking sind nämlich Evakuierungsradien und anderes mehr. Die japanische Regierung hat also unnötigerweise hier Menschenleben geopfert. Die fortgesetzte sprachliche Verharmlosung ist schon atemberaubend: Neulich wurde angeblich schwachverseuchtes radioaktives Wasser kontrolliert (!) ins Meer abgelassen. Medienwirksam aß heute vor laufenden Kameras ein japanischer Regierungsvertreter eine verstrahlte Tomate aus der Region Fukushima – das ist schon vorsätzliche Volksverdummung und das Inkaufnehmen von Toten.
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Der Mekong soll leben

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Das in Laos am Unterlauf des Mekong gelegene Xayaburi-Kraftwerk soll 1.260 Megawatt Strom für das Nachbarland Thailand erzeugen. Das Projekt wäre das erste einer ganzen Reihe von derartigen Bauwerken. 11 Staudämme sind allein am Unterlauf des Flusses geplant. Der Xayaburi-Staudamm würde einen massiven Eingriff in das Ökosystem und den Wasserlauf des Flusses bedeuten. Der Mekong ist die Wasserader Südostasiens. Millionen Menschen sind in ihrer Ernährung auf den Fischreichtum des Mekong angewiesen, sein Delta ist die Reiskammer Vietnams.
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Bioethanol zerstört Menschenleben

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Carmen ist Aktivistin von ANAIRC, einer Organisation, die sich für die Rechte erkrankter ehemaliger Zuckerrohrarbeiter einsetzt. ANAIRC vertritt zur Zeit 8000 Menschen, die an Niereninsuffizienz leiden. Sie haben alle auf den Plantagen der Grupo Pellas gearbeitet. Die Pellas Gruppe ist der größte Zuckerrohrproduzent Nicaraguas und der mächtigste Familienkonzern Zentralamerikas. Ein Geschäftszweig der über 50 Unternehmen der Pellas sind die Zuckerrohrplantagen der Nicaragua Sugar Estate Ltd.. In den Zuckerfabriken im Westen Nicaraguas hat Ethanol Zucker und Rum als wichtigste Exportprodukte abgelöst.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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BUND präsentiert Konzept gegen Vermaisung

Gegen eine weitere Vermaisung der Landschaft mit ihren negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Zustand der Gewässer stellte der BUND gestern in Kiel sein Konzept vor. Der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger präsentierte die Vorschläge des Verbandes für eine nachhaltige Biogaserzeugung im landwirtschaftlich am stärksten genutzten Bundesland.
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Regenwald Report 01/2011 erschienen

Regenwaldreport
Regenwaldreport
Die erste Ausgabe des Regenwald Report in 2011 ist soeben erschienen.

Themen sind u.a.:

* E10 und Biodiesel sofort stoppen!
* Die Welt bewegen – mit Ihrer Hilfe
* Wir haben die Chance, das Blatt zu wenden
* Palmöl am Amazonas
* Notfonds für schnelle Hilfe