Leider wurde bei der Umgestaltung des Brooks das landschaftlich gebotene nicht gemacht: Die Steilschlucht wurde durch die neue Brücke über die Mühlenau optisch und in Bezug auf die sinnliche Erfahrbarkeit reduziert.
Auch wurde mit dem Argument des fehlenden Geldes die Kletterbrücke, die von Jugendlichen gewünscht war abgetan. Nach der Umwidmung der Vinetaplatzgelder war dann aber genug da für die neue Brücke, die von der Bürgerbeteiligungsveranstaltung ausdrücklich nicht gewollt wurde. Ebenso wurden Vorschläge des naturnahen Rückbaues (also wieder die Mühlenau freilegen) als nicht finanzierbar bezeichnet.
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Kategorie: Wiese
Wiese, Rasen
Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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BUND präsentiert Konzept gegen Vermaisung
Gegen eine weitere Vermaisung der Landschaft mit ihren negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Zustand der Gewässer stellte der BUND gestern in Kiel sein Konzept vor. Der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger präsentierte die Vorschläge des Verbandes für eine nachhaltige Biogaserzeugung im landwirtschaftlich am stärksten genutzten Bundesland.
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Kiel: Hirschfeld-Preis 2011 für Kollhorst e.V.
In Zusammenarbeit mit der Brunswiker Stiftung und der Bürgerstiftung Kiel, in Erinnerung an den bedeutenden Gartentheoretiker Christian Cay Lorenz Hirschfeld (1742-1792) verlieh die Bürgerstiftung Kiel am Dienstag, 22. Februar, zum zweiten Mal den Hirschfeld-Preis im Kieler Ratssaal. Den mit 5.000 Euro dotierten Preis erhielt in diesem Jahr der Kollhorst e.V. Er betreut den Naturerlebnisraum „Alte Stadtgärtnerei Kollhorst und Umgebung“ und das dazugehörige Naturerlebniszentrum. Überreicht wurde die Auszeichnung von dem Vorsitzenden der Bürgerstiftung Kiel, Bürgermeister a.D. Karl-Heinz Zimmer, und dem Vorsitzenden der Brunswiker Stiftung Kiel, Ernst Georg Jarchow. Neben dem Kollhorst e.V. waren die Arbeitsgemeinschaft Schwanenseepark sowie der Ortsbeirat Wik für seine Initiative „Pflanzung einer Obstbaumwiese“ für den Preis vorgeschlagen.
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Hamburg: Isebek-Wort zum (Wahl)Sonntag
Handelskammer Hamburg greift nach der Macht: Die Stadt als Beute
In einer 173-seitigen Broschüre mit dem Titel „Hamburg 2030 – Ein Projekt der Handelskammer Hamburg“ hat die Hamburger Wirtschaftslobby am 31. Januar 2011 ihr „Wunsch-Zukunftsbild“ für die Hamburger Politik der nächsten zwanzig Jahre vorgelegt. Darin formuliert die Handelskammer, deren finanzielle Macht auf der Zwangsmitgliedschaft von 160.000 Hamburger Unternehmen beruht, ihren Macht- und Eigentumsanspruch auf Politik, Gesellschaft und öffentliche Güter in der Hansestadt. Politische Partizipation der Bürger ist nicht erwünscht. Ihnen wird Egoismus, Partikularinteresse und mangelnde Urteilsfähigkeit zugeschrieben. Der gefürchteten direkten Demokratie soll mit eigenen, „konstruktiven“ Bürgerbegehren und mit der „Planungshoheit durch den Senat“ entgegengetreten werden. Als weitere Widersacher der Handels kammerpläne werden „Naturschutzverbände“ genannt. Unterschrieben ist die „Agenda 2030“ an erster Stelle vom ehemaligen Handelskammer-Präses Frank Horch, der – in Übereinstimmung mit den strategischen Plänen der Agenda – ein hohes politisches Amt in Hamburg anstrebt.
Dazu verhelfen soll ihm Olaf Scholz, SPD, der – auf diese Weise gestützt von der Hamburger Wirtschaftslobby – selbst an die Macht kommen will und im Gegenzug seit November 2010 damit begonnen hat, seine Partei auf Handelskammer-Kurs zu bringen.
Nach dem Wunsch-Zukunftsbild der Handelskammer Hamburg sollen sich Unternehmer und Unternehmen in allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen zur Durchsetzung und Sicherung ihrer Interessen „verstärkt einbringen“.
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg
Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)
1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?
2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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Kiel: Flugblatt zur geplanten Hasenholzbebauung in Gaarden-Süd
Textdokumentation eines Flugblattes von WIR in Kiel.
Neubau am Hasenholz soll Kiel vor der demografischen Katastrophe retten
So lautete eines der Argumente der Befürworter für die Bebauung der Naturfläche am Hasenholz. 80% der Anwohner lehnen die Bebauung ab und stellten bei einem Termin im Ortsbeirat am 11.1.2011 ein alternatives Konzept zur Gestaltung des Hasenholzes vor. Im Anschluss sollte darüber diskutiert werden. Die Macher des alternativen Konzeptes trugen es überzeugend vor und konnten nachweisen, dass es den strategischen Zielen der Stadt gerecht wird: kinderfreundliche Stadt Kiel, Klimaschutzstadt Kiel, kreative Stadt usw..
Im Folgenden wurde das alternative Konzept allerdings kein Thema mehr, sondern die Bebauungsbefürworter nutzten die Gelegenheit, ihre Argumente zu wiederholen. Diese Argumente lauteten im Wesentlichen folgendermaßen:
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