Quelle: NABU Schleswig-Holstein
NABU zur geplanten Änderung des schleswig-holsteinischen Landeswaldgesetzes: Überflüssig wie ein Kropf
Nach Auffassung des NABU ist die vorgesehene radikale Änderung des Landeswaldgesetzes vollkommen überflüssig. Das geltende Waldgesetz von 2004 hat die Grundfunktionen des Waldes – Holznutzung, Naturschutz und Erholungswert – ausgewogen berücksichtigt. Die geplante Neufassung rückt dagegen wieder die wirtschaftlichen Interessen zu Lasten der Umweltbelange und der Erholungsfunktion weit nach vorne.
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