Kommentar Andreas Regner
Die EU ist einer der größten Schädiger der weltweiten Fischbestände. Knebelverträge mit afrikanischen Staaten sichern den EU-Staaten reiche Fanggründe vor Afrikas Küsten. Den dortigen Fischern bleibt wenig. Entwicklungshilfe der besonderen Art. :-(
In der Frage der Bewertung von Vogelbeständen empfehle ich die Lektüre der Stellungnahmen von Naturschutz-Verbänden, die sich seit Jahrzehnten mit der Bestandsthematik beschäftigen (NABU u.a.).
Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.
Das Europäische Parlament spricht sich für einen Europäischen Kormoran-Managementplan zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur aus. Die starke Ausbreitung dieser Wasservögel habe in vielen Gebieten der EU zu unmittelbaren Auswirkungen auf die lokalen Fischpopulationen bzw. die Fischerei geführt.
Kormorane hätten in vielen Mitgliedstaaten der Union nachweislich dauerhafte Schäden an der Vegetation in bestimmten Gebieten verursacht. Der heute von den Abgeordneten angenommene Bericht von Heinz KINDERMANN (SPD) ruft deshalb dazu auf, einen mehrstufigen europäisch koordinierten Bestandsmanagementplan für Kormorane vorzulegen, der diese langfristig in die Kulturlandschaft integrieren soll. (558 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen).
Problemvogel Kormoran
Kormorane sind mittelgroße bis große Wasservögel, die sich ausschließlich von Fischen ernähren, bei einem täglichen Nahrungsbedarf von 400-600 g. Sie entnehmen jährlich über 300.000 Tonnen Fisch aus europäischen Gewässern, in vielen Mitgliedstaaten ist dies ein Vielfaches dessen, was die Binnenfischerei und Fischzucht an Speisefischen erzeugt. Besonders gravierend seien die Verluste bei ohnehin gefährdeten Fischarten wie Aal, Äsche, Nase und anderen Kieslaichern, sowie bei Junglachsen, so der Bericht. Die Netzfischerei leide zudem an direkten Schäden durch zerrissene Netze.
Der Bestand an Kormoranen habe sich im Gebiet der Europäischen Union in den letzten 25 Jahren verzwanzigfacht und liegt heute bei einer Mindestschätzung von 1,7 bis 1,8 Millionen Vögeln. Inzwischen kommen die Vögel auch weit außerhalb ihrer traditionellen Brutstätten in Regionen vor, in denen sie früher nie vorgekommen sind.
Rechtliche Möglichkeiten
Eine reguläre Bejagung des Kormorans bleibe jedoch ausgeschlossen. „Die Vogelart genießt wie alle anderen natürlich vorkommenden Arten im Regelfall fast absoluten Schutz“, so Kindermann. Die Mitgliedstaaten können allerdings „zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern“ von diesen strengen Schutzmaßnahmen abweichen. Derzeit gebe es innerhalb der EU jedoch keine ausreichende bilaterale und multilaterale Koordinierung auf wissenschaftlicher und administrativer Ebene, um dieses Phänomen zu erfassen und dieser Entwicklung entgegenzutreten. Die bisher versuchten nationalen, regionalen und lokalen Maßnahmen hätten zudem nachweislich nur sehr begrenzte Wirkung zur Eindämmung von Schäden durch die Kormoran-Populationen gehabt.
Gemeinsamer Ansatz notwendig
Ein gemeinsamer, rechtlich verbindlicher Ansatz sei daher nicht nur begrüßenswert, sondern „unbedingt erforderlich“, und würde nicht zuletzt allen beteiligten Interessensgruppen mehr Rechtssicherheit garantieren. Der Bericht fordert deshalb die Förderung regelmäßiger wissenschaftlicher Erhebungen über Kormorane. Von der Kommission verlangen die Abgeordneten, ein wissenschaftliches Projekt auszuschreiben und zu finanzieren, das ein Schätzmodell für die Größe und Struktur der Kormoran-Gesamtpopulation liefern soll.
Verstärkte Koordination, Kooperation und Kommunikation auf wissenschaftlicher und administrativer Ebene könnten ein nachhaltiges Management der Kormoranbestände fördern. Ein mehrstufiger europäisch koordinierter Bestandsmanagementplan könne die Kormoranbestände langfristig in die Kulturlandschaft integrieren. Alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel seien deshalb zu prüfen und die im EU-Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel zur Verfügung zu stellen.
Berichterstatter: Heinz KINDERMANN (SPD)
Bericht: (A6-0434/2008) – Europäischer Kormoran-Managementplan zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur
Verfahren: INI (Initiativbericht)