Kein Persilschein für Munitionsaltlasten: BUND fordert Monitoring zu Auswirkungen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Ein umfangreiches Monitoring an Muscheln zu den Auswirkungen von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee fordert der BUND Landesverband Schleswig-Holstein.

„Die bis zu 1,3 Millionen Tonnen Munition aus den Weltkriegen in den deutschen Hoheitsgewässern sind tickende Zeitbomben,“ warnt die BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten. „Die entscheidende Frage ist, in welchem Ausmaß die hochgiftigen Stoffe wie TNT in die Nahrungskette gelangen. Dies kann nur ein Monitoring mit lebenden Organismen wie Muscheln klären.“ Kein Persilschein für Munitionsaltlasten: BUND fordert Monitoring zu Auswirkungen weiterlesen

Neue Landschaftsschutzgebiete im Kieler Süden sowie am Drachensee und Russee

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Die Landeshauptstadt Kiel hat mit dem Erlass der beiden Stadtverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Zwischen Eidertal und Klosterforst Preetz“ und „Drachensee, Russee und Umgebung“ zwei weitere Meilensteine zur Umsetzung ihres freiräumlichen Leitbildes gesetzt. Beide Landschaftsschutzgebiete bilden aufgrund ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz Schwerpunkträume des Naturschutzes. Außerdem haben beide Bereiche eine besondere Bedeutung für die Naherholung der Kieler Bevölkerung.
Neue Landschaftsschutzgebiete im Kieler Süden sowie am Drachensee und Russee weiterlesen

Verklappung von Hamburger Hafenschlick: BUND befürchtet Gefahren für Meeresumwelt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Von der jetzt durch die SH-Landesregierung genehmigten Ablagerung von weiteren 8 Millionen Tonnen Hamburger Hafenschlick befürchten die BUND Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein „erhebliche negative
Auswirkungen auf die Meeresumwelt“.

„Die Urlauber an der Nordseeküste müssen schon heute durch aufgeschwemmten Schlick waten, der wahrscheinlich durch die Elbvertiefung verursacht wurde. Da genehmigt das Kabinett klammheimlich die Verklappung von 8 Millionen
Tonnen Hafenschlick, ohne vorher ein geregeltes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.“, kritisiert die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein, Sybille Macht-Baumgarten.
Verklappung von Hamburger Hafenschlick: BUND befürchtet Gefahren für Meeresumwelt weiterlesen

Strandeinzäunung am Leuchtturm Friedrichsort soll die Küstenvegetation schützen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Der Falckensteiner Strand wird im Bereich des Leuchtturms Friedrichsort im Sommer viel besucht. Zum Schutz der Küstenvegetation hat das Umweltschutzamt jetzt einen Abschnitt des Strandes südlich des Leuchtturms eingezäunt. In diesem Bereich mussten im vergangenen November massenhaft wuchernde Bestände der Kartoffelrose mit dem Bagger gerodet werden. Die Kartoffelrose hatte dort zahlreiche andere Pflanzen verdrängt, und damit Tiere, die auf diese Pflanzen angewiesen sind. Jetzt wachsen dort wieder Strandpflanzen. Das Umweltschutzamt bittet Strandbesucher, den eingezäunten Bereich zum Schutz des Biotops nicht zu betreten – auch nicht, um die Windjammerparade zur Kieler Woche zu beobachten.
Strandeinzäunung am Leuchtturm Friedrichsort soll die Küstenvegetation schützen weiterlesen

EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.

EP: Schädigung der Umwelt wird unter Strafe gestellt

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Das Europäische Parlament hat am 21.5.2008 die Richtlinie „über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ verabschiedet. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Ziel der Richtlinie ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt.
EP: Schädigung der Umwelt wird unter Strafe gestellt weiterlesen

Tobias Pflüger: Depleted Uranium-Munition verbieten!

Nachfolgend wird eine Rede von Tobias Pflüger vor dem Europäischen Parlament dokumentiert. Mit dem Suchbegriff Depleted Uranium z.B. lassen sich dort auch die Reden anderer ParlamentarierInnen nachlesen.

DU-Munition verbieten!

Tobias Pflüger, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Diese Debatte war überfällig. Es ist gut, dass wir sie heute führen. Depleted Uranium oder abgereichertes Uran wird von vielen und vor allem westlichen Staaten als Munition in ihren Kriegen benutzt, weil DU eine starke Durchschlagskraft vor allem gegen Panzer hat. Doch DU-Munition ist sowohl chemisch hochgiftig – also toxisch – als auch radioaktiv. DU-Munition ist auch ein Abfallprodukt der Atomindustrie, das bei der Anreicherung von Uran oder bei der Atomwaffenproduktion anfällt. Auch darin, in der Nutzung von Atomenergie, liegt das Problem.
Tobias Pflüger: Depleted Uranium-Munition verbieten! weiterlesen