Quelle: NABU Schleswig-Holstein
Schluss mit der sinnlosen Verfolgung!
Der NABU fordert angesichts des sich andeutenden weiteren Bestandsrückgangs des Kormorans an den Binnengewässern Schleswig-Holsteins ein Ende der Kormoran-Verfolgung.
Zwar gelang es den Fischern seit dem In-Kraft-Treten der Verfolgungsrichtlinie im Jahr 2006 in der für den Abschuss von Kormoranen freigegebenen Zeit vom 1. August bis 31. März kaum einmal, diese in für den Bestand bedeutsamer Zahl zu töten. Durch Vergrämungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt werden aber die wenigen noch verbliebenen Binnenland-Kolonien der Vögel, so dass dort ein Aussterben der Art als Brutvogel – abgesehen von nur noch wenigen Kolonien in Schutzgebieten – absehbar ist. Alte und neue Kolonien dürfen offiziell bis zum 31. März eines jeden Jahres nachhaltig gestört werden. So sind viele traditionelle Brutstandorte heute verwaist, denn Kormorane werden auch außerhalb der verordneten Zeiten aus den Kolonien illegal vertrieben.
NABU fordert Einstellung der Kormoran – Vergrämung und Tötung weiterlesen