Quelle: AbL e.V.
Vorsorgeprinzip siegt über Konzerninteressen
Hamm: „Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht in Braunschweig beschlossen hat, dass das von Bundeslandwirtschaftsminsiterin Ilse Aigner im April ausgerufene Anbauverbot des gentechnisch veränderten Mais MON 810 nach vorläufiger Prüfung bestehen bleibt“, so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Sprecher des Bündnisses für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Bremen, Hamburg in einer Stellungnahme. „Das ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft, der gentechnikfreien Imkerei und für den Naturschutz.
Bauern erfreut über Bestätigung des Verbotes von MON 810 weiterlesen