Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.
Landesregierung sperrt den Bürger aus
Waldflächen werden mit flächigem Betretungsverbot belegt
Das Kabinett im Kiel will am 10.3.09 mit dem neuen Landeswaldgesetz auch ein Betretungsverbot für Waldflächen durchsetzen. Vordergründig schiebt das federführende Forstministerium den Artenschutz vor. Doch es geht vor allem darum, illegale Aktivitäten von Waldbesitzern und Jägern der lästigen Kontrolle der Allgemeinheit zu entziehen.
Mit der Novelle des Landeswaldgesetzes bereitet die Landesregierung eine Änderung des Betretungsrechtes für den Wald vor, die in der Bundesrepublik ohne Beispiel ist, und deren fachlicher Wert für den Schutz von Seeadlern, Kranichen und Schwarzstörchen von Naturschützern heftig bestritten wird. Besucher schleswig-holsteinischer Wälder sollen sich danach in der Brutzeit nur noch auf offiziellen Wegen durch den Wald bewegen dürfen.
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