
Am zweiten Verhandlungstag wegen der großen öffentlichen Feldbefreiung im letzten Jahr verurteilte Amtsrichter Betz beide Angeklagte zu 45 Tagessätzen. Er ging nicht auf deren Argumentation ein, nach der die anerkannte Gefahr, die von den Genmaispflanzen ausgeht, ihr uneigennütziges Handeln rechtfertigen könnte
Der Anwalt der Angeklagten stellte einen Beweisantrag zum Problem der Auskreuzung und des Bienenflugs. Er beantragte, anstatt einer Vielzahl von Anträgen, die die Feldbefreierin Cecile Lecomte vorbereitet hatte, die Biologin Dr. Martha Mertens als sachverständige Gutachterin zu laden. So wollte er den Prozess abkürzen und doch die wesentlichen Fragen erörtern. Denn der von den Beklagten entfernte Mais war ja kurze Zeit später von der Bundeslandwirtschaftsministerin verboten worden, weil er eine Gefahr für die Umwelt darstellt.. Gericht verurteilt Gentechnikgegner in Kitzingen weiterlesen