Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BN dokumentiert.
Das Landratsamt Donau-Ries genehmigte im Sommer 2008 dem Fürsten Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg einen fast elf km langen Zaun mit dem Ziel, Schwarzwildschäden in den angrenzenden landwirtschaftlichen Fluren zu vermindern. Der Bund Naturschutz sieht bei diesem bayernweit einzigartigen Beispiel den verfassungsrechtlich garantierten freien Zugang zur Natur gestört. Außerdem wird durch die Zerschneidung der Landschaft der Austausch von wildlebenden Tierarten gestört. Die Richter des Verwaltungsgerichts Augsburg äußerten in der mündlichen Verhandlung am 15. April starke Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Baubescheides: „Es spricht viel dafür, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist“, so der vorsitzende Richter. Die Klage wurde allerdings in der Sache nicht behandelt, weil der Klägerin, der Stadt Oettingen, durch das Gericht keine direkte Betroffenheit zuerkannt wurde.
Schwarzwildzaun Oettingen: Gericht hat erhebliche Zweifel an Rechtmäßigkeit weiterlesen