Kiel: Verkehrsentlastung der Stadtteile Hassee, Hasseldieksdamm und Russee – 2. Planungswerkstatt am 12.02.2011

Textdokumentation der Einladung der LH Kiel
Die Anmeldefrist zu den beiden Teilveranstaltungen (9 – 13.30 Uhr und 14.30 – 19 Uhr) ist abgelaufen. Zur Vorbereitung der Werkstatt finden Sie hier
Materialien zur zweiten Planungswerkstatt zum Herunterladen.
In acht PDF-Dateien ist die Bearbeitung (Stellungnahme) zur Auswertungsmatrix der ersten Planungswerkstatt von Moderation Schleswig-Holstein am 29.11.2011 dokumentiert.
Sollten Sie das Material in größerem Format als DIN A4 und mit größerer Auflösung ausdrucken wollen, so sind entsprechende (größere) Dateien nur über den Datenaustausch-Server der Landeshauptstadt Kiel ab 7. Februar 2011 befristet und auf Anfrage abrufbar. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an Rainer.Bohn@kiel.de.
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Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Kiel: Kein Gewerbegebiet Russeer Weg – Hartsteinwerk

Textdokumentation eines in Kiel kursierenden Flugblattes
Ein Rückfall in alte Zeiten von “Willy Bruhn Söhne” steht uns bevor – und das wird erst der Anfang sein. Unsere Hofholzallee, der Russeer Weg und alle benachbarten Straßen werden zur „Einflugschneise“ des überregionalen und regionalen Schwerlastverkehrs und auch Pkw-Verkehrs werden. Warum?
Unter Federführung des “Grünen” Bürgermeisters Todeskino wird in einer Harakiriaktion “über Nacht” die jahrzehntealte Grünfläche des ehemaligen Hartsteinwerkes zu einer Gewerbefläche.
Inmitten von Wohngebieten – ohne eine vernünftige Erschliessung – soll in Insellage ein Gewerbegebiet auf ca. 4 ha entstehen. Hier ist jede Art von Gewerbe zulässig. Von der Großspedition bis zur Großbäckerei mit 24 – Stunden-Betrieb. D.h. rund um die Uhr Lärm, Abgase, Gestank für uns alle. Bereits heute gehört die Hofholzallee zu den stark belasteten Straßen in Kiel.
Drei Tatsachen verdeutlichen, mit welcher Art von “Grüner” Politik und Verwaltung wir es hier zu tun haben:
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Kiel: Stellungnahme IG Hasenholz zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755

Nutzungsvorschlag Grünfläche Hasenholz
Erhalt der Grünfläche am Hasenholz
• Mehrheit der Anwohner für Erhalt der Fläche (mehr als 80 % der Haushalte, 153 Unterschriften aus 97 Haushalten)
• Während der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ sind allein von der IG Hasenholz über 70 Widersprüche an die Stadt Kiel übergeben worden.
• Anwohner wünschen sich eine naturnahe Entwicklung der Grünfläche am Hasenholz
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Kiel: Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde

Am heutigen Mittwoch findet um 18.00 Uhr im Ratssaal des Kieler Rathauses eine Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde statt. Stimm- und antragsberechtigt sind alle Menschen, die in Kiel wohnen (auch Zweitwohnsitz), also auch Kinder- und Jugendliche, Menschen ohne deutschen Pass.
Der Förderahmenplan hat vielfältige Auswirkungen auf Eingriffe / Entwicklung z.B. in landschaftlicher Hinsicht, Umweltschutz, Verkehr, Sozialem, Wirtschaft… in Kiel und Umgebung rund um die Kieler Förde. Betroffen von der Planung ist nicht nur die Landeshauptstadt sondern auch das gesamte Umland: Schönberg, Wisch, Wendtorf, Stein, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen, Strande, Schwedeneck und Noer.
Es ist geplant, Ideenwerkstätten im August und September 2011 durchzuführen. Informationen über die Veranstaltungsorte und Themen gibt es bei der Projektleitung für den Rahmenplan Kieler Förde im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Tel. 04 31/ 901-24 23, -24 27,-24 28.
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12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010

1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?

4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?

5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?

7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Kiel: Widerspruch gegen Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Hasenholz

Nachfolgend im Text dokumentiert oder als PDF: Hasenholz-Widerspruch
Ein/e Musteranregung /-widerspruch gegen den Bebauungsplan.

Sie können den Text einfach ausdrucken, die persönlichen Daten einsetzen und an die Stadt schicken.
Da die Eingabefrist am Jahresende endet bleiben nur die wenigen Tage.

Am wirkunsgvollsten sind eigenformulierte Texte. Gerne kann das ganze auch ergänzt werden. Die Form ist +- egal, wenn ein Name und eine Anschrift draufsteht.
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