Schale aus Schwarzem Holunder, Sambucus nigra

Schale aus Schwarzem Holunder
Schale aus Schwarzem Holunder

Ein Drechsler hat diese Schale aus Schwarzem Holunder, Sambucus nigra L., geformt.

Familie: Caprifoliaceae, Geißblattgewächse.
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Kinderspiel: Höhlenbau mit Totholz

Kinderspiel: Höhlenbau mit Totholz im Winternebel
Kinderspiel: Höhlenbau mit Totholz im Winternebel
Selbst ein kalter Winternebel hält nicht vom Spiel ab: Höhlenbau mit Schnittgut an einem Knick.

Der Knick auf der Halbinsel Schwansen an der Schlei (Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein) wird dominiert von der Haselnuss, Corylus avellana.
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BG Kiel: Schaugewächshäuser derzeit geschlossen

Eingangsbereich der Schaugewächshäuser Neuer Botanischer Garten Kiel - Foto: Rosa Thiemer
Eingangsbereich der Schaugewächshäuser Neuer Botanischer Garten Kiel – Foto: Rosa Thiemer
Derzeit sind die Schaugewächshäuser des Neuen Botanischen Garten Kiel wegen des Corona-Virus geschlossen.

Das Außengelände ist aber i.d.R. täglich zwischen 09.00 und 15.00 Uhr geöffnet (Stand: Februar 2021).

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Kiel macht Grün weg: Zentralbad (Februar 2014 und 2012)

Teil der für das Zentralbad in Kiel gerodeten Fläche - Foto: Rosa Thiemer
Teil der für das Zentralbad in Kiel gerodeten Fläche – Foto: Rosa Thiemer
Vor ziemlich genau sieben Jahren rodete die Landeshauptstadt die artenreichste Innenstadt-Fläche Kiels zur Vorbereitung des Zentralbad-Baues: Vorwald, Kalkmagerrasen, Sandmagerrasen, wechselfeuchte Senken, nährstoffreiche Bereiche….
Pech für die naturschutzwürdige Fläche, dass sie im B-Plan „grau“ war und damit Gewerbegebiet.
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Graffiti in Gaarden: STRG

Graffiti in Gaarden - STRG
Graffiti in Gaarden – STRG
Graffiti in der Mühlenstraße in Kiel-Gaarden:

STRG (Crew).

Links im Bild: Thunberg-Berberitze, Berberis thunbergii DC.
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Behindernd und gefährlich: Zugeparkte Gehwege

Zugeparkter Gehweg in Gaarden
Zugeparkter Gehweg in Gaarden
Selbst wenn „halbseitiges Parken“ oder Parken auf dem Gehweg erlaubt ist: Eine Restbreite muss bleiben. Als (m.E. zu kleiner) Richtwert kann 1,2 m gelten. Die Rechtsauffassungen der Kommunen sind hier unterschiedlich und schwanken zwischen etwa einem Meter und 1,6 m. Der Platz ist dann ausreichend, wenn Fußgänger*innen noch großzügig aneinander vorbeigehen können. Auf diesem Foto hält sich lediglich eine kleine Minderheit der Parkenden an diese Regel. An der engsten Stelle ist der Gehweg nur noch weniger als 40 cm breit.
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