Nun doch: Japan räumt GAU in Fukushima ein – Gefahrenstufe 7

Atomkraft - Nein Danke
AKW NEE
Die japanische Atomaufsicht (NISA) hat heute die Reaktorkatastrophe in Fukushima nach wochenlangem Zögern nun doch in die Gefahrenstufe 7 der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (Ines) eingeordnet – dem GAU. Viele Medien bezeichnen das auch als Super-Gau, was aber sprachlich nicht gelungen ist, weil GAU die Abkürzung ist für Größter anzunehmender Unfall. Größer als am größten geht aber nun mal sprachlich nicht – insofern vermeide ich den Begriff Super-GAU. Bisher hatte die Atomaufsicht die Einstufung in Gruppe 5 vorgenommen, was von zahlreichen Umweltgruppen und WissenschaftlerInnen als Verharmlosung kritisiert wurde. Die Eierei der japanischen Atomaufsicht geht aber weiter: Weist sie doch darauf hin, dass diese Einstufung nur vorläufig sei und die endgültige Einstufung von der IAEO vorgenommen werde.
Schon jetzt haben zahlreiche Menschen konkreten Schaden durch die verspätete Einstufung erlitten. Verbunden mit diesem Ranking sind nämlich Evakuierungsradien und anderes mehr. Die japanische Regierung hat also unnötigerweise hier Menschenleben geopfert. Die fortgesetzte sprachliche Verharmlosung ist schon atemberaubend: Neulich wurde angeblich schwachverseuchtes radioaktives Wasser kontrolliert (!) ins Meer abgelassen. Medienwirksam aß heute vor laufenden Kameras ein japanischer Regierungsvertreter eine verstrahlte Tomate aus der Region Fukushima – das ist schon vorsätzliche Volksverdummung und das Inkaufnehmen von Toten.
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18.4.2011 18h, Kiel: Gegen Atomkraft – Für eine sonnige Zukunft!

Mahnwachen gegen AKW
Mahnwachen gegen AKW
Montagsdemo (jeden Montag bis 25. April 2011)
Wechselndes Programm; Beiträge politischer und musikalischer Art können unmittelbar vorher oder per Email angemeldet werden.
Datum: 18.04.2011, Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 19:30 Uhr
Ort: Bahnhofsvorplatz (von dort auf den Rathausplatz) in Kiel
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Hasenholz: Wir in Kiel e.V. fordert Rücktritt eines SPD-Ratsherren und stellt Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Hasenholz in Kiel
Hasenholz in Kiel
Kann das richtig sein?
Ratsherr Karschau vergisst Befangenheitsanzeige beim Bebauungsplan Hasenholz

Ratsherr Rüdiger Karschau, direkt gewählter Stadtvertreter für Wahlkreis 14 (Hassee/Vieburg), trat beim Bebauungsplan Nr. 755 (Hasenholz) im Bauausschuss für eine Bebauung ein, und zwar in Ausführung durch den Siedlerbund. Beim Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 (Hasenholz in Vieburg/Gaarden-Süd) wirkte Ratsherr Karschau am 02.04.2009 sowohl an der Beratung als auch bei der Beschlussfassung im Kieler Bauausschuss mit.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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BUND präsentiert Konzept gegen Vermaisung

Gegen eine weitere Vermaisung der Landschaft mit ihren negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Zustand der Gewässer stellte der BUND gestern in Kiel sein Konzept vor. Der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger präsentierte die Vorschläge des Verbandes für eine nachhaltige Biogaserzeugung im landwirtschaftlich am stärksten genutzten Bundesland.
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Statt Vattenfall-Lügentage: Literatur gegen den Atomkonzern und Klimakiller

Robin Wood unterstützt „Lese-Festival von unten“
Ab morgen gibt’s in Hamburg Literatur vom Feinsten aus Protest gegen die Vattenfall-Lesetage. Mit dabei sind Günther Grass, Feridum Zaimoglu, Nina Hagen, Jutta Ditfurth, Günter Zint, Harry Rowohlt und viele, viele andere. Die Initiative „Moorburgtrasse stoppen“ hat mit zahlreichen UnterstützerInnen ein vielfältiges Literatur-Programm gegen das Greenwashing des Atomkonzerns und Klimakillers Vattenfall auf die Beine gestellt. Unter dem Motto: „Lesetage selber machen – Vattenfall Tschüss sagen“ werden vom 6. bis 15. April über 50 Veranstaltungen in der ganzen Stadt stattfinden. Außerdem lädt die Initiative „Hamburger Unternehmen gegen Atomkraft“ zur Literaturreihe „Lesen ohne Atomstrom“. Beide Veranstaltungsreihen werden von ROBIN WOOD unterstützt.
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