Palmölkonzern ADM geht gegen Umweltschützer vor

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und modifizierte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.

* ADM geht gegen Umweltschützer vor
* Palmöl-Konzern zeigte ROBIN WOOD-AktivistInnen an und macht weiter schmierige Geschäfte auf Kosten des Regenwaldes

Die Protestaktion von ROBIN WOOD-AktivistInnen bei der Ölmühle des US-Konzerns ADM im Hamburger Hafen hat juristische Konsequenzen. ADM (Archer Daniels Midland) zeigte zehn AktivistInnen wegen Hausfriedensbruch an, die am 29. April 2008 auf das Dach der Ölmühle geklettert waren, um dort ein großes Transparent mit der Aufschrift „Wir zerstören Regenwälder“ zu entrollen. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg stellte das erste Verfahren nun gegen die Zahlung von 400 Euro ein. Für die weiteren Verfahren wird ein ähnlicher Ausgang erwartet. Ungeachtet dessen hält ADM an seinen zerstörerischen Palmölgeschäften fest.
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COP: Sechs Jahre RSPO sind sechs Jahre Mord an den Orang Utan

Centre for Orangutan Protection (COP)
Presseerklärung Montag, 18. November 2008
Sechs Jahre RSPO sind sechs Jahre Mord an den Orang Utan
„Die Orang Utan sind tot“ stand auf den Bahren, die Umweltakivisten von COP heute vom Platz vor dem Hotel Indonesia im Zentrum von Jakarta Richtung Friedhof trugen. Mit dieser Beerdigung demonstrierten sie heute, am 17. November 2008, gegen den Round Table on Sustainable Palm Oil (RSPO). COP: Sechs Jahre RSPO sind sechs Jahre Mord an den Orang Utan weiterlesen

Zertifizierte Regenwaldrodung: Betrug mit Industriesiegel RSPO für Palmöl

Umwelt- und Sozialorganisationen rund um den Globus prangern die fehlende Nachhaltigkeit der Palmölplantagen im Regenwald an und lehnen das RSPO-Siegel als Etikettenschwindel ab.
Palmöl ist billig, vielseitig einsetzbar und steckt überall drin, etwa in Margarine, Speiseeis, Gebäck und Waschpulver. Auf den Verpackungen wird es meist als „pflanzliche Öle und Fette“ deklariert. Konzerne wie Unilever, Nestlé und Henkel gehören zu dessen größten Verbrauchern. Mit „Agrarsprit“ aus Palmöl fahren Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland, in Blockheizkraftwerken wird es für Strom und Wärme verbrannt. Zertifizierte Regenwaldrodung: Betrug mit Industriesiegel RSPO für Palmöl weiterlesen

DIN EN 1342 – Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 1342 – 2001
Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
(Auszug)

Größen

In dieser Norm werden die Größen der Pflastersteine nur in ihren Nennmaßen unterschieden. Die Einteilung der Pflastersteine in Größenklassen nach DIN 18502 entfällt.

Mosaikpflaster: 50 und 60 mm
Kleinpflaster: 70, 80, 90 und 100 mm
Großpflaster: darüber bis 300 mm

Exkurs: Übliche Handelsgrößen

Die Handelsgrößen sind historisch gewachsen und beziehen sich in Deutschland meist noch auf die ehemalige DIN 18502.
Großsteinpflaster: (anderer Name: Kopfsteinpflaster). Die gängigen Größen sind 13/15, 15/17 und 17/19 cm. Es sind damit „Würfel“ in den Abmessungen 14 × 14 cm, 16 × 16 cm und 18 × 18 cm gemeint.
Kleinpflaster: Gebräuchlich sind die Größen 9/11, 8/10, 8/11, 7/9, und 7/10 cm.
Mosaikpflaster: Das Mosaikpflaster ist die kleinste Pflastergröße. Üblich sind die Größen 6/8, 5/7, 4/6 und 3/5 cm.

Begriffe

1. Pflasterstein : Kleiner, aus Naturstein bestehender Quader mit Nennmaßen zwischen 50 mm und 300 mm. Flächenmaße: Im allgemeinen wird das zweifache der Dicke nicht überschritten. Mindestnenndicke: 50 mm.

2. bearbeiteter Pflasterstein: Verändertes Aussehen durch mechanische oder Wärmebehandlungen.

3. Nenn-Maß: Für die Herstellung festgelegtes Maß, mit dem das Ist-Maß innerhalb festgelegter zulässiger Abweichung übereinstimmen sollte

4. Ist-Maß: Gemessenes Maß

5. Gesamtlänge: Längere Seite des kleinsmöglichen Rechteckes, das den Pflasterstein umschließen kann

6. Gesamtbreite: Kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann

7. Dicke: Dicke: Abstand zwischen Ober- und Unterseite

8. Oberseite: Oberfläche nach dem Verlegen

9. Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

10. Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche

11. Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

12. Gestockt: Mit pneumatischem Stockhammer erzeugte Erhebungen und Vertiefungen

13. Gespitzt: Mechanisch durch Spitzeisen erzeugte Oberflächen-Merkmale

14. Gespalten: Spaltrauhe Oberfläche

Anforderungen (stark gekürzt)

1. Abweichung von den Nenn-Flächenmaßen: Je nach Oberflächenbearbeitung 5 – 15 mm

2. Abweichung von der Nenn-Dicke:

Klasse 1: 30 mm
Klasse 2: 5-15 mm

Bei Segmentbögen und Schuppenverband darf die Lieferung bis zu 10 % trapez- und quaderförmige Steine enthalten (> 10 mm Abweichung). Wenn andere Verbände gelegt werden, ist bei der Bestellung darauf hinzuweisen.

3. Geprüft und angegeben werden müssen vom Hersteller u.a.:
– Widerstandfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
– Druckfestigkeit
– Abriebwiderstand
– Gleit-/Rutschwiderstand
– Wasseraufnahme

Es bestehen weitergehende Dokumentationspflichten für die Hersteller.

Exkurs Lärmentwicklung

Das Befahren von Natursteinpflasterflächen verursacht mehr Lärm als das Befahren von Asphaltdecken.Lärmmindernd wirken:
– Große Pflastergrößen
– Glatte Oberflächen
– Geringer Fugenabstand
– Geschwindigkeitsbegrenzungen

Exkurs: Kinderarbeit – Produktion in Indien
ardmediathek.de. Dort den Suchbegriff Kindersklaven eingeben.

EU-Abgeordnete fordern Importverbot für illegales Tropenholz

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Woher kommt das Holz für unsere Gartenmöbel

Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Plenartagung seine „widerwillige Zustimmung“ zu einem internationalen Abkommen über den Handel mit Tropenholz gegeben. Das Abkommen sei nicht geeignet, die gefährdeten Tropenwälder effektiv zu schützen und Verbrauchern eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben, beklagen die Europa-Abgeordneten. Das Europaparlament fordert daher EU-Gesetzgebung, die die Einfuhr von illegal geschlagenem Tropenholz unterbindet. EU-Abgeordnete fordern Importverbot für illegales Tropenholz weiterlesen

Konzern aus Singapur will Tropenwälder für neue Ölpalmen-Plantagen vernichten

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und modifizierte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.

Wilmar weiter auf Raubbau-Kurs

Wilmar, nach eigenen Angaben weltweit größter Verarbeiter von Palmöl, hat gegenüber ROBIN WOOD eingeräumt, auch künftig darauf zu setzen, großflächig tropische Wälder in Ölpalmen-Plantagen umzuwandeln. In Folge einer Protestaktion von ROBIN WOOD am 17. Juli gegen den Ausbau der Fettraffinerie im niedersächsischen Brake war es in der vergangenen Woche zu einem Gespräch zwischen Wilmar, ROBIN WOOD sowie einer Vertreterin von Watch Indonesia! gekommen. Der Konzern mit 67.000 Beschäftigten wurde dabei von seinem EU-Chef Erik Rietkerk und dem Manager der Raffinerien von Brake und Rotterdam, Remond von Dorland, vertreten.
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