Quelle: DUH
Deutsche Umwelthilfe nennt die zwischen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und seinen Länderkollegen vereinbarte parallele Anwendung veralteter und aktueller Sicherheitskriterien rechtswidrig – Bund entzieht sich der Pflicht, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßstab notfalls gegen die Bundesländer durchzusetzen – DUH kündigt Unterstützung von Klägern gegen rechtswidrige Sicherheitsentscheidungen der Aufsichtsbehörden an
Berlin: Das in der vergangenen Woche zwischen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und den für die Atomaufsicht zuständigen Ministern in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vereinbarte Verfahren zur künftigen Sicherheitsüberwachung von Atomkraftwerken steht im Widerspruch zu klaren Anforderungen des Atomgesetzes und ignoriert die Pflicht der Aufsichtsbehörden, den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor den Risiken der Atomenergie sicherzustellen. Ein Verlust an Sicherheit in den alternden Atomkraftwerken ist vorprogrammiert. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hingewiesen und angekündigt, betroffene Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, wenn diese in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren gegen rechtswidrige Entscheidungen klagen.
Bund und Länder vereinbaren Sicherheit „light“ für alternde Atomkraftwerke weiterlesen