Die Rot-Buche, Fagus sylvatica, ist einer der empfindlichsten einheimischen Bäume bei Störungen im Wurzelbereich. Dazu gehören u.a. Aufgrabungen (insbesondere mit Maschinen), Verdichtungen und Aufschüttungen. Zwar gibt es im städtischen Bereich für gewöhnlich ein umfangreiches Regelwerk zum Schutz der Bäume, es hält sich nur kaum jemand daran. Oft sind den Ausführenden die Bestimmungen unbekannt oder egal. Erschwerend kommt hinzu, dass es fast keine öffentliche Kontrolle gibt. Für eine Rot-Buche ist Baustoffablagerung im Wurzelbereich aber sicher tödlich. Leider schreit der Baum nicht oder fällt sofort um. Wenn dann nach 10 oder 15 Jahren Sturm Horst zuschlägt und reihenweise Bäume fällt, dann ziehen nur wenige die Verbindung zu dem kleinen Kieshaufen oder der Aufgrabung, die Jahre zurückliegt.
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Kategorie: Deutschland
Bundesrepublik Deutschland
Stickstoffüberschuss: Gefahr für Natur, Klima und Wasser
Pressemitteilung BUND SH.
Der Nährstoffbericht des Landes Schleswig-Holstein bestätigt für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein erneut, dass das Land nicht genug gegen die Stickstoffüberschüsse tut. Der BUND fordert eine Hoftorbilanz, Obergrenzen für Nitrate, empfindliche Sanktionen bei Verstößen und mehr Kontrollen.
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Neues Grünflächenkonzept in Kiel?
Bei diesem Foto muss man schon genau hinschauen (klicken) – handelt es sich um ein neuartiges Grünflächenkonzept der Landeshauptstadt Kiel? ;-)
Gefunden wurde diese großartige Lösung in der Holtenauer Straße.
Verwaltungsgericht Schwerin stoppt Windpark im Schreiadlergebiet
Pressemitteilung des NABU: Etappensieg im Kampf gegen Windpark im Schreiadlergebiet: Verwaltungsgericht Schwerin gibt Antrag des NABU statt – vorerst kein Baubeginn
Der NABU hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windkraftanlagen bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2015 dem Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2015 stattgegeben und damit den Baubeginn der Anlagen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt.
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Einladung zur Gründung der BI „Hände weg von Schwedeneck“ am 25. 1.2016
Einladung:
Vorstellung und offizielle Gründungsveranstaltung der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“ am 25. Januar 2016 um 19.30 Uhr auf Gut Hohenhain
Der Konzern RWE Dea plant, das Restvorkommen des Öls in der Lagerstätte Schwedeneck-See von Land aus zu fördern. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das auf Fracking hinauslaufen. Ziel unserer Bürgerinitiative ist es, die geplante Ölförderung und damit die dauerhafte Zerstörung unserer Region zu verhindern.
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Kieler Innenstadt: Öffentlichkeitsbeteiligung zu drei Bebauungsplänen
Öffentlichkeitsbeteiligung zu drei Bebauungsplan-Entwürfen in der Kieler Innenstadt, die der Bauausschuss am 3.12.2015 beschlossen hat. Die Entwürfe liegen mit Begründung bis zum 22.01.2016 (1001, 1007) bzw. 29.01.2016 (1008) im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.
Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ im Stadtteil Vorstadt für das Baugebiet zwischen Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria-Straße, Raiffeisenstraße, Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße und Hopfenstraße
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Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1003V „Blockinnenentwicklung Nettelbeckstraße/ Hardenbergstraße“
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 01.10.2015 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1003V „Blockinnenentwicklung Nettelbeckstraße/ Hardenbergstraße“ im Stadtteil Blücherplatz für das Baugebiet zwischen der Nettelbeckstraße, der Blücherstraße, der Hardenbergstraße und der Holtenauer Straße beschlossen. Der Entwurf liegt mit Begründung bis zum 18.12.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine, Unternehmen… können bis zum 18.12.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
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