Die Landeshauptstadt begeht aktuell Verstösse gegen fast alle der Nutzungsregeln. Besonders interessant ist, dass dabei auch weitergehende Verstösse begangen werden, die unmittelbar eine Behinderung und Beeinträchtigung der legalen Werbeschilder für das Bürgerbegehren darstellen. Dazu gehört das verbotene Hochschieben fremder Schilder, wie zum Beispiel in der Nähe des Bahnhofs (s. nächstes Bild) zu beobachten. Da die Unterkante eines Schildes maximal 2m hoch sein darf, wurden auf diese Weise schon Schilder des Bürgerbegehrens „illegalisiert“. Sie wurden hochgeschoben, um das eigene Schild noch platzieren zu können auf einem schon besetzten Platz. Das alles mag für manche nebensächlich scheinen, aber: Formale Rechte sind keine Formalien!
Unfair: Warum verstößt die Landeshauptstadt Kiel gegen ihre eigenen Nutzungsauflagen? weiterlesen
Kategorie: Ostufer
Ostufer der Landeshauptstadt Kiel
Schwarzer Tag für Kiels Mieter: Kieler Wohnungsbaugesellschaft schon wieder verkauft!
Noch schlechter: Deutsche Annington ist neuer Eigentümer!
Es wurde schon seit längerem gemunkelt, am Freitag wurde es Gewissheit: Die Deutsche Annington – Deutschlands größter Vermieter – hat das Unternehmen Vitus geschluckt und damit rund 9.000 Wohnungen der Kieler Wohnungsbaugesellschaft in der Landeshauptstadt. Der Kieler Mieterverein rechnet damit, dass der Niedergang des KWG-Wohnungsbestandes sich damit beschleunigen wird. Die Erfahrungen des Kieler Mietervereins und anderer Mietervereine mit Annington-Wohnungsbestand sind annähernd gleich:
Es gibt vielfältige Auseinandersetzungen um vernachlässigte Bausubstanz. Notwendige Reparaturen sind häufig nur mit viel Druck durchzusetzen – wenn überhaupt.
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Kiel: Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Kieler Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 7. März 2014 die Möglichkeit, Anmerkungen, Kritik und Vorschläge zum Lärmaktionsplan (Entwurfsfassung s.u.) zu äußern. Der Lärmaktionsplan liegt in dieser Zeit während der Dienststunden im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, 4. Geschoss, Zimmer 462b, zur Einsichtnahme aus.
Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der 1. Stufe (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 08.10.2009) alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2007 und 2012 zeigen sich größere Veränderungen bei den Belastetenzahlen und den Problemschwerpunkten.
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Werbematerialien zur Unterstützung des Bürgerentscheids am 23.3.2014 in Kiel
Flugblatt, Banner in verschiedenen Größen für Websites, Druckvorlagen für Plakate, T-Shirts und Buttons und anderes mehr.
Unterstützen Sie das erste erfolgreiche Bürgerbegehren in der Kieler Stadtgeschichte durch ein Plakat in Ihrem Fenster, Einbindung von Links auf Ihrer Website..!
Abstimmungsscheine und Wahllokale beim Bürgerentscheid am 23.3.2014 in Kiel
Wer sein JA lieber direkt in die Wahlurne tragen möchte kann hier sein Wahllokal finden: Wahllokalfinder
Die Landeshauptstadt Kiel wird die Abstimmungsunterlagen bis Anfang März verschicken. Um sich an der Abstimmung zu beteilgen, muss man nicht an der gleichzeitig stattfindenden Oberbürgermeisterwahl teilnehmen.
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Kiel: Bürgerentscheid erfreut sich großer Zustimmung
Es sind noch wenige Wochen bis zur Abstimmung (23.3.2014) durch einen Bürgerentscheid und wir freuen uns über die große Zustimmung der Kieler:
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