Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel beschloss in seiner Sitzung am 03.04.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1005 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1005 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung) liegen mit Begründung vom 30.04.2014 bis zum 30.05.2014 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss in den Schaukästen auf dem Flur vor dem Zimmer 462b (Plankammer) öffentlich aus. Alle KielerInnen und sonstige Betroffene, Vereine… können in dieser Zeit ihre Stellungnahme (Anregungen, Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Sie können die Pläne hier aufrufen:
Entwurf Bebauungsplan Nr. 1005 „ehemalige Christ-König-Kirche“ für das Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, Schönkirchener Straße, Strohredder, Steertsraderedder, Grundstücke Steertsraderedder 4 und Schönkirchener Straße 65
Entwurf Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung) für das Baugebiet Kiel-Dietrichsdorf, beiderseits der Schönkirchener Straße, zwischen den Straßen Strohredder und Steertsraderedder, westlich der Flurstücke 33/10, 36/3, nördlich der Grundstücke am Scharweg sowie der Grundstücke Schönkirchener Straße 60 und 68
Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan 1005 „ehemalige Christ-König-Kirche“ für Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf weiterlesen