Kiel: Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde

Am heutigen Mittwoch findet um 18.00 Uhr im Ratssaal des Kieler Rathauses eine Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde statt. Stimm- und antragsberechtigt sind alle Menschen, die in Kiel wohnen (auch Zweitwohnsitz), also auch Kinder- und Jugendliche, Menschen ohne deutschen Pass.
Der Förderahmenplan hat vielfältige Auswirkungen auf Eingriffe / Entwicklung z.B. in landschaftlicher Hinsicht, Umweltschutz, Verkehr, Sozialem, Wirtschaft… in Kiel und Umgebung rund um die Kieler Förde. Betroffen von der Planung ist nicht nur die Landeshauptstadt sondern auch das gesamte Umland: Schönberg, Wisch, Wendtorf, Stein, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen, Strande, Schwedeneck und Noer.
Es ist geplant, Ideenwerkstätten im August und September 2011 durchzuführen. Informationen über die Veranstaltungsorte und Themen gibt es bei der Projektleitung für den Rahmenplan Kieler Förde im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Tel. 04 31/ 901-24 23, -24 27,-24 28.
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12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010

1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?

4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?

5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?

7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Kiel: Widerspruch gegen Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Hasenholz

Nachfolgend im Text dokumentiert oder als PDF: Hasenholz-Widerspruch
Ein/e Musteranregung /-widerspruch gegen den Bebauungsplan.

Sie können den Text einfach ausdrucken, die persönlichen Daten einsetzen und an die Stadt schicken.
Da die Eingabefrist am Jahresende endet bleiben nur die wenigen Tage.

Am wirkunsgvollsten sind eigenformulierte Texte. Gerne kann das ganze auch ergänzt werden. Die Form ist +- egal, wenn ein Name und eine Anschrift draufsteht.
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Stadtnatur willkommen ! Vorbereitungsmaterial der Isebek-Initiative zur Veranstaltung am 23.11.2010 in Altona

Stadtnatur willkommen !
Podiumsdiskussion

Vorbereitungsmaterial der Isebek-Initiative zur Veranstaltung am 23. November 2010
um 19 Uhr im Bürgertreff Altona Nord – Großer Saal -, Gefionstraße 3 in 22769 Hamburg

Die Isebek-Initiative freut sich über Artikel und Linktipps zur Thematik.

Informationen und Diskussionsbeiträge zu den Themengruppen:
Wildwuchs tut wohl
Vielfalt der Natur erhalten!
Hamburgs Natur
Naturschutz hat Recht
Ökologische Gentrifizierung

Knick-Urteil des OVG Schleswig

BUND zufrieden mit Urteil des OVG Schleswig
Mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig sieht der BUND eine Lanze für den Naturschutz gebrochen. Danach stellt das Aufputzen von Knicks in der bisher üblichen Art und Weise eine nachhaltige Schädigung dieser Landschaftselemente dar. „Wir erwarten, dass die Landesregierung nun unverzüglich Rechtssicherheit schafft“, fordert Reinhard Degener, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Schleswig-Holstein. „In Zukunft muss jeder Landwirt eindeutig wissen, wie er seine Knicks zu pflegen hat“.
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Kulturblume e.V. in Blumenthal/Holstein sucht Mitstreiter für Naturerlebnisraum-Projekt

1.Streuobstwiese der KULTURBLUME in Blumenthal
Der Verein zur Förderung der Kultur und der Umwelt in Blumenthal/Holstein und Umgebung KULTURBLUME e. V. hat seine erste Streuobstwiese angelegt. Ungefähr 1 Jahr nach der Gründung des Vereins haben zahlreiche Mitglieder des Vereins, sowie einige Sympathisanten, innerhalb von 2 Wochen eine Streuobstwiese angelegt. Auf einem Stück Brachland von einem halben Hektar, dass die Gemeinde Blumenthal zur kostenlosen Nutzung freigegeben hat wurden in fast 300 Arbeitsstunden 20 Obstbäume, 50 Beerensträucher und nahezu 100 Knickpflanzen gepflanzt. Mehr als die Hälfte der Arbeitszeit wurde am ersten Wochenende für die Urbarmachung des Grundstückes aufgewandt.
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