Am heutigen Mittwoch findet um 18.00 Uhr im Ratssaal des Kieler Rathauses eine Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde statt. Stimm- und antragsberechtigt sind alle Menschen, die in Kiel wohnen (auch Zweitwohnsitz), also auch Kinder- und Jugendliche, Menschen ohne deutschen Pass.
Der Förderahmenplan hat vielfältige Auswirkungen auf Eingriffe / Entwicklung z.B. in landschaftlicher Hinsicht, Umweltschutz, Verkehr, Sozialem, Wirtschaft… in Kiel und Umgebung rund um die Kieler Förde. Betroffen von der Planung ist nicht nur die Landeshauptstadt sondern auch das gesamte Umland: Schönberg, Wisch, Wendtorf, Stein, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen, Strande, Schwedeneck und Noer.
Es ist geplant, Ideenwerkstätten im August und September 2011 durchzuführen. Informationen über die Veranstaltungsorte und Themen gibt es bei der Projektleitung für den Rahmenplan Kieler Förde im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Tel. 04 31/ 901-24 23, -24 27,-24 28.
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Kategorie: Ratsversammlung
Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel
12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm
12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010
1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.
3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?
4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?
5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?
6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?
7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Kiel: Widerspruch gegen Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Hasenholz
Nachfolgend im Text dokumentiert oder als PDF: Hasenholz-Widerspruch
Ein/e Musteranregung /-widerspruch gegen den Bebauungsplan.
Sie können den Text einfach ausdrucken, die persönlichen Daten einsetzen und an die Stadt schicken.
Da die Eingabefrist am Jahresende endet bleiben nur die wenigen Tage.
Am wirkunsgvollsten sind eigenformulierte Texte. Gerne kann das ganze auch ergänzt werden. Die Form ist +- egal, wenn ein Name und eine Anschrift draufsteht.
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Kiel: Ratsfraktion Direkte Demokratie online
Die Ratsfraktion Direkte Demokratie in der Kieler Ratsversammlung ist jetzt online ansprechbar:
www.dd-kiel.de
wird Außenseite
mitmachen.dd-kiel.de
wird Diskussionsseite / content / community
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Kiel: Stadtwerke prüfen Alternativen
Quelle: Stadtwerke Kiel
Kraftwerksprojekt geändert
Die Stadtwerke Kiel haben ihre Planungen für eine Nachfolgeanlage des Gemeinschaftskraftwerks in Kiel geändert und prüfen jetzt den Neubau eines Gaskraftwerks. Das gab der Vorstandsvorsitzende der Stadtwerke Kiel, Stefan Grützmacher, nach einem gemeinsamen Gespräch mit der Geschäftsführung der E.ON Kraftwerke bei Kiels Oberbürgermeister Torsten Albig bekannt. Nach der Kommunalwahl im Mai 2008 hatte sich die politische Mehrheit in der Kieler Ratsversammlung gegen den Bau eines Kohlekraftwerks ausgesprochen. Kiel: Stadtwerke prüfen Alternativen weiterlesen
Kiel: Spielplatz Blitzstraße, Lärmschutz / Schadstoffbelastung
Nachfolgend wird die Antwort der Kieler Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage der Ratsfrau Ingrid Zimmermann zur Kieler Ratsversammlung am 15.1.2009 dokumentiert, die am 19.2.2009 öffentlich beantwortet werden wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hier im Blog wurde die Antwort der Verwaltung noch nicht im Ratsinformationssystem wiedergegeben.
Der Bürgermeister Kiel, 29.01.2009
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0019/2009
Spielplatz Blitzstraße, Lärmschutz / Schadstoffbelastung
der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 08.01.2009 zur Ratsversammlung am 19.02.2009
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 19.02.2009 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Spielplatz Ostring (zwischen Markuskirche und Blitzstraße) – Lärmschutz / Schadstoffbelastung
Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, welchen verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen Kinder auf dem Spielplatz ausgesetzt sind?
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Kiel: Kleine Anfrage Lärmschutz Hasselrade
Nachfolgend wird eine Antwort der Stadtverwaltung aus der Januarsitzung der Kieler Ratsversammlung dokumentiert.
Der Bürgermeister Kiel, 04.12.2008
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 1025/2008
Lärmschutz Hasselrade (2)
der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 06.11.2008 zur Ratsversammlung am 20.11.2008
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.11.2008 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage: Wie beurteilt die Landeshauptstadt Kiel die Forderung von AnwohnerInnen nach stärkerer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn im Bereich Hasselrade zur Verringerung des von dem Autobahnabschnitt ausgehenden Verkehrslärms?
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