Die heutige Zählung beim Helfertreffen des Bürgerbegehrens Erhalt Freibad Katzheide ergab eine sehr erfreuliche Zahl: Über zehntausend Kielerinnen und Kieler haben das Bürgerbegehren bereits unterzeichnet. Benötigt werden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren 7996 gültige Unterschriften. Unterzeichnungsberechtigt sind alle kommunalwahlberechtigten Kielerinnen und Kieler. Aus den 10.000 Unterschriften sind die offensichtlich ungültigen Unterschriften von Auswärtigen oder unvollständige Unterzeichnungen (z.B. fehlendes Geburtsdatum) bereits heraus gerechnet.
Über 10.000 Unterschriften für Bürgerbegehren Erhalt Freibad Katzheide in Kiel weiterlesen
Kategorie: Ratsversammlung
Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel
Bergfest: 5.824 Unterschriften beim Bürgerbegehren Katzheide in Kiel
Auf der heutigen Pressekonferenz zum Bürgerbegehren Erhalt Freibad Katzheide wurde auch zwei Zahlen bekannt gegeben: Mittlerweile gibt es über 100 Auslagestellen für Unterschriften zum Bürgerbegehren Katzheide im gesamten Stadtgebiet. Und: Zum Zeitpunkt des Pressetermines hatten die Vertretungsberechtigten 5.690 Unterschriften gezählt. Dabei hatten sie offensichtlich ungültige Unterschriften schon herausgerechnet: Etwa die von Kindern unter 16 Jahren, unvollständig ausgefüllte Unterschriftenzeilen und die Unterschriften von Menschen, die nicht in Kiel leben. Mit diesen ungültigen Unterschriften wurden schon deutlich über 6.500 gesammelt. Selbstverständlich beinhaltet auch diese bereinigte Zahl von 5690 noch einen gewissen „Ungültigkeitsfaktor“. Trotzdem zeigten sich die Vertretungsberechtigten zuversichtlich, dass die anvisierte Zahl von 10.000 Unterschriften in Kürze erreicht werden wird. Benötigt werden 7996 Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren.
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Transparent Bürgerentscheid Katzheide in Kiel-Gaarden
In unmittelbarer Nähe finden sich 14+ Sammelorte für Unterschriften. Noch bis zum 1. Oktober kann man sich dort am 2. Bürgerbegehren der Kieler Stadtgeschichte beteiligen. Wichtig: Nur vollständig ausgefüllte Zeilen (Geburtsdatum, Anschrift…) werden von der Landeshauptstadt Kiel als gültige Unterschrift anerkannt.
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1009 NDR Landesfunkhaus Kiel-Altstadt
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können vom 25. August 2015 bis zum 25. September 2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 13. August 2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1009 „NDR Landesfunkhaus“ im Stadtteil Kiel-Altstadt, Gebiet zwischen Eggerstedtstraße, Wall, südlich Kieler Schloss, nördlich und östlich Parkhaus Flämische Straße, beschlossen.
Der Entwurf liegt mit Begründung vom 25. August 2015 bis zum 25. September 2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462a/b öffentlich aus.
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KN-Artikel v. 17.8.2015 zum Zentralbad und die Zahlen
Der heutige Artikel in den KN zum Zentralbad an der Hörn und zur Kieler Bäderlandschaft verspricht wieder viel: Z.B. eine neue Rutsche, die alle begeistern wird – Überschrift: Die Rutsche wird viele Anhänger finden. Vielleicht eine kleine Reaktion auf die in Kiel kursierende Postkarte, die Katzheide bei der Eröffnung im Frühjahr 1960 zeigt. Dort ist deutlich eine (kleine) Rutsche zu sehen – die es mittlerweile nicht mehr gibt, weil eine Reparatur / ein Ersatz vor Jahren zu teuer erschien…
Seit Beginn der Berichterstattung der Kieler Nachrichten zum geplanten Zentralbad begleitet die KN dieses Bauprojekt – in diplomatischer Sprechweise – wohlwollend.
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Zahlenberichtigung zum Artikel im Kieler Express vom 8.8.15 zum Bürgerbegehren Katzheide
In der heutigen Ausgabe (8.8.2015) des Kieler Express findet sich auf Seite 3 ein längerer Artikel zum Bürgerbegehren.
Korrektur zu den dortigen Zahlenangaben:
– Mittlerweile sind wesentlich mehr als 1500 Unterschriften gesammelt (von den 7996 benötigten, nicht: 8.500).
– Die der Kostenschätzung der Landeshauptstadt Kiel entnommen Zahlenangaben zu möglichen Reparatur- bzw. Sanierungskosten werden bei der „kleinen Variante“ (5-10 Jahre) in dem Artikel um rd. 10 % erhöht angegeben: Dort wird von etwa 500.000 Euro jährlichen Betriebskosten gesprochen. Die LH Kiel schreibt in ihrer (diskussionswürdigen und nicht unmittelbar nachvollziehbaren) Schätzung von Betriebskosten in Höhe von 457.000 Euro.
– Bei der Variante für einen dauerhaften (> 5-10 Jahre) Betrieb (als (untaugliches) Referenzobjekt das Südbad Trier) würden nach (diskussionswürdigen und ebenfalls nicht unmittelbar nachvollziehbaren) Angaben der LH Kiel Betriebskosten von rd. 928.000 Euro entstehen. Die notwendige Investitionssumme wird mit 10,39 Mio. Euro angegeben. ABER:
Anders als bei der kleinen Variante hat die LH Kiel die Investitionssumme komplett (!) in die Betriebskosten eingerechnet.
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Kaufvertrag Möbelkraft: Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen Stadtverwaltung Kiel
Quelle.Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Verwaltung der Stadt Kiel wegen Verstoßes gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Haushaltswirtschaft im Rahmen des Kaufvertrages „Möbel Kraft“
Am 4.8. haben 3 Kieler Bürger die Beschwerde eingereicht, das Schleswig-Holstein-Magazin berichtet am 5.8. darüber. Sie fußt auf folgenden Punkten:
1. Es hat keine Preisbildung unter Angebot und Nachfrage, kein Investorenauswahlverfahren und keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden, obwohl in den Jahren zuvor und danach nachweislich Interessenten für eine Möbelmarktansiedlung vorhanden waren;
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