Wir sind ein Zusammenschluss von Kunst- und Kulturschaffenden sowie KleingartenpächterInnen. Unter dem Dach der „Gaardener Kulturblüten“ organisieren wir ein kleines Festival nach dem Prinzip der offenen Gartenpforte. Dabei haben wir keine „Massenveranstaltung“ vorgesehen, sondern den direkten Austausch im kleinen Gärtchen bei Sonnenschein und Vogelgezwitscher, der uns im letzten Jahr so verzaubert hat.
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können vom 12.5. bis zum 15.06.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat zuvor in der Sitzung am 05.03.2015 erneut den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 978 „Stadtwerke – Knooper Weg“ im Stadtteil Kiel- Schreventeich für das Baugebiet Kiel-Schreventeich, zwischen Knooper Weg, Humboldtstraße, Goethestraße und Lessingplatz beschlossen.
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 20.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 23.03.2015 die Entwürfe der folgenden Bebauungspläne bzw. ihrer teilweisen Aufhebung beschlossen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 999V „Schlossquartier“ im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet Schlossstraße, Burgstraße, Eggerstedtstraße, Flämische Straße teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 822 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Alter Markt, Dänische Straße, Burgstraße und Eggerstedtstraße teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 975 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Eggerstedtstraße, Wall, Andreas-Gayk-Straße, Ziegelteich, östlich der Bebauung Lange Reihe, Schevenbrücke, Holstenstraße, Asmus-Bremer-Platz, Willestraße, Kehdenstraße und Alter Markt einschließlich Bebauung Hausnummern 7 – 11 Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 999V Schlossquartier in Kiel weiterlesen
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 08.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 04.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 05.03.2015 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1006V „Wulfsbrook“
im Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet westlich Wulfsbrook 28 – 40, nördlich Hamburger Chaussee 138 – 152 beschlossen.
Ein paar Impressionen der gestrigen Veranstaltung für den Erhalt von Freibad Katzheide in Kiel.
Vielen Dank an Ollo von den Kieler Arbeiterfotografen, von dem alle Fotos in diesem Artikel stammen. Bei Ollo liegen auch sämtliche Bildrechte.
Für mich persönlich hatte die Veranstaltung vor allem zwei Höhepunkte: Die Mal- und Bastelaktion der Kinder und Jugendlichen und den Aubrok-Chor, der uns musikalisch unterstützte. Deswegen finden sich in diesem Beitrag auch ausschließlich Bilder des Chores und der Kinderaktion. Die Überschrift dieses Artikels ist ein Zitat aus einem Bild, das mehrere Kinder/Jugendliche gemeinsam schufen. Das war einer der tollen Aspekte: Die Kinder organisierten ihre Aktion völlig selbständig und „benutzten“ die Erwachsenen lediglich für technische Unterstützung. Katzheide ist gekommen, um zu bleiben. weiterlesen
Quelle Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat heute über eine Klage auf Einsichtnahme in ein Grundstückswertgutachten entschieden, das im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs in Kiel erstellt wurde.
Der Investor plant im Kieler Stadtgebiet die Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs. Die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH (KiWi) hatte im Auftrag der Stadt Kiel vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Grundstückswertgutachtens beauftragt. Der Investor kaufte von der Stadt das Grundstück auf Grundlage des Wertgutachtens. Der Grundstückskaufvertrag ist in einer sog. „gläsernen Akte“ im Internet einsehbar.
Im Rahmen der gläsernen Akte sind Teile des Vertrages geschwärzt. Zudem wird auf das nicht veröffentlichte Wertgutachten verwiesen. Der Kläger, eine Privatperson, möchte gestützt auf das Informationszugangsgesetz (IZG) des Landes Schleswig-Holstein das Grundstückswertgutachten einsehen. Die Stadt Kiel lehnte dies unter Berufung auf den Schutz privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Investors) ab. Verwaltungsgericht gibt Klage gegen Stadt Kiel auf Einsicht in Wertgutachten statt weiterlesen