Kultur Natur Gaarden Festival am 9.5. in Kiel

Kultur Natur Gaarden Festival am 9.5. in Kiel
Kultur Natur Gaarden Festival am 9.5. in Kiel
Wir sind ein Zusammenschluss von Kunst- und Kulturschaffenden sowie KleingartenpächterInnen. Unter dem Dach der „Gaardener Kulturblüten“ organisieren wir ein kleines Festival nach dem Prinzip der offenen Gartenpforte. Dabei haben wir keine „Massenveranstaltung“ vorgesehen, sondern den direkten Austausch im kleinen Gärtchen bei Sonnenschein und Vogelgezwitscher, der uns im letzten Jahr so verzaubert hat.

Das Programm:
Garten der Worte
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 978 Stadtwerke – Knooper Weg in Kiel

BPlan 978 Stadtwerke - Knooper Weg
BPlan 978 Stadtwerke - Knooper Weg
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können vom 12.5. bis zum 15.06.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 19.03.2015 erneut den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet Kiel-Schreventeich, zwischen Knooper Weg, Lessingplatz und Goethestraße einschließlich der Humboldtstraße beschlossen.

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat zuvor in der Sitzung am 05.03.2015 erneut den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 978 „Stadtwerke – Knooper Weg“ im Stadtteil Kiel- Schreventeich für das Baugebiet Kiel-Schreventeich, zwischen Knooper Weg, Humboldtstraße, Goethestraße und Lessingplatz beschlossen.

Die Entwürfe liegen mit Begründung vom 12.05.2015 bis zum 15.06.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462a/b öffentlich aus.
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 999V Schlossquartier in Kiel

Vorentwurf Bebauungsplan 999V Schlossquartier in Kiel
Vorentwurf Bebauungsplan 999V Schlossquartier in Kiel
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 20.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 23.03.2015 die Entwürfe der folgenden Bebauungspläne bzw. ihrer teilweisen Aufhebung beschlossen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 999V „Schlossquartier“ im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet Schlossstraße, Burgstraße, Eggerstedtstraße, Flämische Straße
teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 822 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Alter Markt, Dänische Straße, Burgstraße und Eggerstedtstraße
teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 975 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Eggerstedtstraße, Wall, Andreas-Gayk-Straße, Ziegelteich, östlich der Bebauung Lange Reihe, Schevenbrücke, Holstenstraße, Asmus-Bremer-Platz, Willestraße, Kehdenstraße und Alter Markt einschließlich Bebauung Hausnummern 7 – 11
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 991 Windkraft Meimersdorf

Entwurf Bebauungsplan 991 Windkraft Meimersdorf
Entwurf Bebauungsplan 991 Windkraft Meimersdorf
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 08.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Auf Grund des Beschlusses der Ratsversammlung vom 16.02.2012 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich in Kiel-Meimersdorf, zwischen der Trasse der Hochspannungsleitung im Norden und der Stadtgrenze im Süden.
Gleichzeitig beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel durch Beschluss des Bauausschusses vom 12.01.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 991 „Windkraft Meimersdorf“ für das Baugebiet Kiel-Meimersdorf, zwischen der Trasse der Hochspannungsleitung im Norden und der Stadtgrenze im Süden.
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel

Entwurf Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel
Entwurf Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 04.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 05.03.2015 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1006V „Wulfsbrook“
im Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet westlich Wulfsbrook 28 – 40, nördlich Hamburger Chaussee 138 – 152 beschlossen.

Der Entwurf liegt mit Begründung bis zum 04.05.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.
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Katzheide ist gekommen, um zu bleiben.

_Mal- und Bastelaktion Kindern für den Erhalt von Katzheide. Foto und Bildrechte: Ollo - Kieler Arbeiterfotografen
Mal- und Bastelaktion von Kindern für den Erhalt von Katzheide.
Ein paar Impressionen der gestrigen Veranstaltung für den Erhalt von Freibad Katzheide in Kiel.

Vielen Dank an Ollo von den Kieler Arbeiterfotografen, von dem alle Fotos in diesem Artikel stammen. Bei Ollo liegen auch sämtliche Bildrechte.

Für mich persönlich hatte die Veranstaltung vor allem zwei Höhepunkte: Die Mal- und Bastelaktion der Kinder und Jugendlichen und den Aubrok-Chor, der uns musikalisch unterstützte. Deswegen finden sich in diesem Beitrag auch ausschließlich Bilder des Chores und der Kinderaktion. Die Überschrift dieses Artikels ist ein Zitat aus einem Bild, das mehrere Kinder/Jugendliche gemeinsam schufen. Das war einer der tollen Aspekte: Die Kinder organisierten ihre Aktion völlig selbständig und „benutzten“ die Erwachsenen lediglich für technische Unterstützung.
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Verwaltungsgericht gibt Klage gegen Stadt Kiel auf Einsicht in Wertgutachten statt

Möbelkraft NEIN Danke. Demo-Transparent für ein JA beim Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel.
Möbelkraft NEIN Danke. Demo-Transparent für ein JA beim Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel.
Quelle Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat heute über eine Klage auf Einsichtnahme in ein Grundstückswertgutachten entschieden, das im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs in Kiel erstellt wurde.
Der Investor plant im Kieler Stadtgebiet die Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs. Die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH (KiWi) hatte im Auftrag der Stadt Kiel vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Grundstückswertgutachtens beauftragt. Der Investor kaufte von der Stadt das Grundstück auf Grundlage des Wertgutachtens. Der Grundstückskaufvertrag ist in einer sog. „gläsernen Akte“ im Internet einsehbar.
Im Rahmen der gläsernen Akte sind Teile des Vertrages geschwärzt. Zudem wird auf das nicht veröffentlichte Wertgutachten verwiesen. Der Kläger, eine Privatperson, möchte gestützt auf das Informationszugangsgesetz (IZG) des Landes Schleswig-Holstein das Grundstückswertgutachten einsehen. Die Stadt Kiel lehnte dies unter Berufung auf den Schutz privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Investors) ab.
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