Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat mit heutigem Datum die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Freibades Katzheide festgestellt.
Nachfolgend finden Sie eine Textdokumentation des Zulässigkeitsbescheides gekürzt um den Adressteil und Grußformeln; Hervorhebungen durch mich.
Bürgerbegehren für den Erhalt des Schwimmbades Katzheide;
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit
Am 17. September 2015 haben Herr Uwe Hagge, Herr Hartmut Jöhnk und Herr Andreas Regner beim Stadtpräsidenten der Landeshauptstadt Kiel schriftlich ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht: „Sind Sie für den Erhalt des Schwimmbades Katzheide?“
Meine Prüfung als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde nach § 16 g Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) hat ergeben, dass das eingereichte Bürgerbegehren den Anforderungen des § 16 g Abs. 2 bis 4 GO i. V. m. § 9 Abs. 1 bis 6 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) entspricht und daher zulässig ist.
Kiel: Innenministerium erteilt Zulässigkeitsbescheid für Bürgerbegehren Katzheide weiterlesen