EP: Current mitigation efforts “insufficient”, says Climate Change Committee

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Climate Change Committee MEPs criticise “scientifically unsubstantiated efforts” to discredit studies on the causes and effects of climate change, call for additional research on the impact of biofuels, and warn that current policies will not suffice to stem global warming in the long term, in an interim report on “the scientific facts of climate change” adopted on Tuesday.
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EvB: Syngenta versucht Paraquat mit Desinformationen zu retten

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des Erklärung von Bern (EvB) dokumentiert.

Zürich, 6. Februar 2008

Syngenta versucht Paraquat mit Desinformationen zu retten

An der morgigen Vorstellung ihrer Jahresbilanz wird Syngenta einmal mehr versuchen, Medien und Investoren mit rosigen Aussichten zu täuschen. Die Konzernkommunikation des letzten Jahres zu ihrem Problem-Blockbuster Paraquat zeigt, wie fahrlässig bis falsch Syngenta-Statements oftmals sind.

Das Pestizid Paraquat ist nach wie vor eines der wichtigsten Produkte des Basler Agrochemiekonzerns. Als der Europäische Gerichtshof letzten Juli die Zulassung von Paraquat für nichtig erklärte, war Syngenta entsprechend bemüht, Medien und Börse zu besänftigen. Die meisten der damaligen Aussagen sind jedoch trügerisch oder schlicht falsch. Einige Exempel: EvB: Syngenta versucht Paraquat mit Desinformationen zu retten weiterlesen

Naturschutzverbände, Flughafengesellschaft und Stadt Lübeck einigen sich im Streit um Flughafen Lübeck-Blankensee

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung von BUND, NABU und LNV dokumentiert.

Lübeck, 1. Februar 2008: NABU, BUND und LNV haben nach intensiven, mehrmonatigen Verhandlungen mit der Flughafen Lübeck GmbH (FLG) und der Stadt Lübeck eine Mediationsvereinbarung zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten unterzeichnet – mit einem für die wertvolle Lübecker Natur überaus akzeptablen Ergebnis. Vorausgegangen waren massive Auseinandersetzungen um den Ausbau des Flughafens, durch den ökologisch hoch sensible, EU-rechtlich geschützte Gebiete massiv in ihrer Existenz bedroht waren. Umweltschützer deckten zuvor gravierende Verstöße gegen geltendes Natur- und Gewässerschutzrecht auf.

„Die Vereinbarung zieht nun einen Schlussstrich unter die rechtswidrigen Genehmigungsverfahren sowie illegale Baumaßnahmen in der Vergangenheit, bewirkt, dass der Flughafen den Belangen des Naturschutzes sicher erheblich mehr Aufmerksamkeit schenken wird und gibt ein Signal, wie Naturschutzverbände und Wirtschaft zusammenarbeiten sollten“, so Volkher Looft, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbands LNV. „Unsere Messlatte für eine erfolgreiche Einigung war, dass die Vereinbarung für die Lübecker Natur mehr bringt als dies weitere Klagen vor Gericht hätten bewirken können“, so NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz, der gleichzeitig feststellt: „Dieses Ziel wurde erreicht“. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen“, so auch BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth: „Insgesamt beinhaltet die Vereinbarung zusätzliche Leistungen für den Naturschutz in Millionenhöhe. Die neue Stiftung „Grönauer Heide“ kann nun einen deutlichen Beitrag zur Sicherung des wertvollen Naturerbes vor Ort leisten.“

Im Zuge der fast einjährigen Verhandlungen konnten BUND, LNV und NABU u.a. die Situation für den Naturschutz in der Region deutlich ins Positive kehren:

Zuvor illegal geschädigte Flächen werden renaturiert und im Rahmen einer Stiftung der finanzielle Grundstock für zukünftige Naturschutzmaßnahmen im Lübecker Becken geschaffen. Der rechtswidrige Planfeststellungsbeschluss wurde aufgehoben. Der Flughafen zahlt eine „Wiedergutmachung“ für Alteingriffe durch eine Einlage von 1.250.000 Euro in die neue Stiftung „Grönauer Heide“ und bringt ebenso wie die Hansestadt Lübeck und die stadteigene KWL Flächen für Kompensationsmaßnahmen ein. Der festgeschriebene Ausgleich und Ersatz für neue Eingriffe in die Natur geht dabei weit über das rechtlich Gebotene hinaus. Weitere Verbesserungen betreffen den Stopp der Verlängerung des „Rollweges C“ in das Schutzgebiet sowie den Verzicht auf Stufe II des Instrumentenlandesystems (ILS CAT II). Die Start- und Landebahnverlängerung wird von 240 m auf 95 m gekürzt, geplante Parkflächen auf weniger sensible Ackerflächen verlegt.

Insgesamt beinhaltet die Vereinbarung erhebliche zusätzliche Leistungen für den Naturschutz und geht über gesetzlich vorgeschriebene Pflicht-Kompensationen weit hinaus. Die ausgehandelten „freiwilligen“ Leistungen erreichen einen Anteil von annähernd 10 % der geplanten Investitionssumme. Dazu kommen Vereinbarungen zugunsten des Naturschutzes ohne direkte Kosten.

Als Gegenleistung für die gravierenden Verbesserungen im Naturschutz beenden BUND und NABU anhängige Rechtsverfahren und verzichten auf weitere diesbezügliche Rechtsschritte. Die Vertragspartner stimmen zukünftig Ausbauplanungen inhaltlich so miteinander ab, dass Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.

Gegenstand der Mediation waren ausschließlich die beklagbaren Naturschutzbelange, nicht Lärmschutz, Klimaschutz oder Luftverkehrsaspekte. Es lag rechtlich nicht in der Macht der Verbände, den Betrieb des Flughafens und den Ausbau zu verhindern. Die Vorbehalte der Naturschutzverbände gegen den Billigflugverkehr bleiben daher bestehen.

Am 18. Juli 2005 hatte das Gericht auf Antrag von NABU und BUND vorläufig die Bautätigkeiten untersagt. Am 24. Oktober 2005 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) den zuvor vom Verwaltungsgericht VG Schleswig verhängten Baustopp. Am 23. September 2005 waren erste Verhandlungen von BUND und NABU mit dem Land über die Zukunft des Flughafens Lübeck – Blankensee von Wirtschaftsminister Dietrich Austermann vorzeitig beendet worden.

Illegaler Gen-Raps in S-H: BUND erhebt Klage

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Beim Streit um die Bekanntgabe von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf denen im August/ September nicht zugelassener gentechnisch veränderter Raps ausgesät wurde, ist möglicherweise doch noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Weil das zuständige Landwirtschaftsministerium die gemarkungsgenaue Bekanntgabe der fraglichen Flächen nach wie vor verweigert, hat der BUND Schleswig-Holstein heute beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig Klage erhoben. Illegaler Gen-Raps in S-H: BUND erhebt Klage weiterlesen

Lebensraum an der Mittleren Alster zerstört

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Kommunikationspanne der Behörden?

Bedrohte Kleine Bachmuschel Opfer rechtswidrigen Gewässerausbaus

Neumünster. Mit Entsetzen haben Mitarbeiter der NABU-Landesstelle Wasser auf massive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zwischen dem Wakendorfer Moor und Naherfurth im Naturschutzgebiet NSG „Obere Alster“ / Kreis Segeberg reagiert. Rund 320 m³ Boden wurden der Alster auf einer Länge von 720 Metern entnommen. Dabei baggerte man nicht nur Sandbänke, sondern an vielen Stellen auch die ursprüngliche Bachsohle aus. Die einsetzende Sohlerosion löst eine erhebliche Sanddrift aus und legt die Alster damit tiefer. Die Maßnahmen erfüllen vom Umfang wie von ihren Auswirkungen her den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus. Durch ein „Kommunikationswirrwarr“ zwischen den Kreis- und Landesbehörden und dem Staatlichen Umweltamt (StUA) Itzehoe wurde eine der letzten Populationen der Kleinen Bachmuschel in Schleswig-Holstein rechtswidrig schwer geschädigt. Die Maßnahme war mit den zuständigen Schutzgebietsreferenten des NABU wie der Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weder abgestimmt noch dort im Vorwege erörtert worden.

Die Kleine Bachmuschel gehört in Schleswig-Holstein und Deutschland zu den vom Aussterben bedrohten Muschelarten. Ihre ökologischen Ansprüche sind hoch und zeigen sich in der großen Naturnähe der wenigen, aktuell noch besiedelten Fließgewässer. Im Anhang 2 und 4 der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie gelistet und als besonders streng geschützte Art der Bundesartenschutzverordnung zählt die Kleine Bachmuschel zu den am strengsten zu schützenden Arten. Für diese Arten sind besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist verboten. Im Fall der Alster sind weitere auf der Roten Liste stehende Großmuscheln geschädigt worden. Für überlebende Tiere im Gewässer dürften sich die Lebensbedingungen nach der Gewässerräumung erheblich verschlechtern. Zudem werden unterhalb der bisherigen Unterhaltungsstrecke liegende Muschelpopulationen durch den Gewässerausbau von abgehenden „Sedimentwalzen“ erheblich beeinträchtigt werden. Das von Jungmuscheln besiedelte sauerstoffdurchströmte Lückensystem des Gewässergrundes und der –böschung wird verdichtet und die chemischen Bedingungen verändern sich derart, das die Muscheln absterben. Der NABU befürchtet daher einen Total-Ausfall der Jungmuschelpopulation. Dies wiegt umso schlimmer, da die Alster bundesweit eines der letzten sich noch fortpflanzenden Vorkommen der Kleinen Bachmuschel beherbergt. Die Präsenz der Kleinen Bachmuschel im Flusslauf ist in einem Gutachten des LANU aus dem Jahre 2007 bestätigt worden.

Das Vorkommen sind den zuständigen Behörden bekannt. Warum diesbezügliche Auflagen der Unteren Wasserbehörde (UWB) Segeberg ignoriert und vom StUA Itzehoe die Unterhaltungsmaßnahme in der vorliegenden Form durchgeführt wurde, ist für die NABU-Landesstelle Wasser nicht nachvollziehbar.

Auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Vorgehensweise nicht nachzuvollziehen. Sie stört in erheblichem Maße die Vertrauensbildung zwischen den Interessenvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz bis zu Wasser- und Bodenverbänden sowie Gemeinden und Städten, die sich landesweit in 33 Bearbeitungsgebieten zusammengefunden haben und einvernehmlich versuchen, für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert nachdrücklich die Beendigung der Unterhaltungsmaßnahmen, eine Untersuchung des entstandenen Schadens im Gewässer, die Einleitung von daraus resultierenden Ausgleichmaßnahmen sowie die Klärung der Verantwortlichkeit im Wege der Fachaufsicht, damit sich ein derartiges katastrophales Vorgehen in Zukunft nicht wiederholt. Der NABU Schleswig-Holstein fordert zudem nachdrücklich Umweltminister von Boetticher auf, auch personelle Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen, um die Umsetzung der EG-WRRL an der Alster nicht „den Bach runtergehen“ zu lassen.

Patente auf Saatgut: Europäisches Patentamt soll in Präzedenzfall Grenzen setzen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und modifizierte Pressemitteilung der Erklärung von Bern (EvB) und SWISSAID dokumentiert.

Anlässlich des Broccoli-Präzedenzfalls wurde dem Europäischen Patentamt in München am 13.12.2007 ein globaler Aufruf gegen Patente auf Saatgut überreicht. Unterschrieben haben ihn rund 50 Bauernverbände aus aller Welt, darunter die grössten Organisationen aus Argentinien, Indien, Italien, Norwegen, Schweden, Spanien und der Schweiz. Initiiert wurde der Aufruf von Entwicklungshilfe­organisationen und Umweltverbänden wie SWISSAID, der Erklärung von Bern, Misereor und Greenpeace. An der Aktion nimmt auch die bekannte Wiener Künstlerin Ines Doujak teil.
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Bergung von Altmunition in Nord- und Ostsee

Quelle: NABU, GSM und GRD

Naturschutzverbände fordern Landtag auf, die Bergung von Altmunition in Nord- und Ostsee
voranzubringen

Anlässlich der heutigen Sitzung des schleswig-holsteinischen Landesparlaments zur „Umsetzung der Resolution der 16. Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) in Berlin“ fordern Naturschutzverbände die Landtagsabgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, im Bereich der Kolberger Heide bei Kiel ein Pilotprojekt zur umweltfreundlichen Entsorgung von Altmunition aus der Ostsee auf den Weg zu bringen. Der Naturschutzbund NABU, die Gesellschaft zur Rettung der Delphine GRD und die Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere GSM hatten im Oktober auf einer Fachtagung in Kiel demonstriert, dass Munitionsreste aus dem 2. Weltkrieg umweltfreundlich und sicher geborgen und entsorgt werden können. Ein Teil des dazu nötigen technischen know-hows stammt von in Schleswig-Holstein ansässigen Firmen.
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