Nachfolgend wird ein geringfügig veränderter Artikel von Thilo Pfennig aus Readers Edition dokumentiert.
Eine heute vom AK Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert die von CDU/CSU und SPD Ende 2007 beschlossene verdachtslose Protokollierung der Telefon-, Handy- und Internetnutzung scharf. Das Bundesverwaltungs- gericht bezeichnet die Vorratsspeicherung als “eine flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitschwelle noch an eine Tatsachenbasis gebunden ist.”
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