Ist die Frischmilch ein Auslaufmodell? – Mangelhafte Kennzeichnung von ESL-Milch

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein dokumentiert.

Immer häufiger finden die Verbraucher im Milchregal ein Mittelding zwischen Frisch- und H-Milch, in Fachkreisen ESL- Milch genannt. Die Abkürzung steht für Extended Shelf Life, und bedeutet „längeres Leben im (Kühl)Regal“. Dem Normalbürger ist diese Milch eher bekannt unter Bezeichnungen wie „länger frisch“, „maxifrisch“ oder „extra langer Frischegenuss“. In den letzten Jahren verzeichnete diese Milch enorme Zuwachsraten und seit auch die Discounter diese Milch im Angebot haben legt ihr Marktanteil nochmals deutlich zu.
Im Geschmack fast wie Frischmilch, ist sie im Gegensatz zu dieser etwa 3 Wochen haltbar und das macht sie interessant für alle Menschen, die wenig Milch verbrauchen, nicht so häufig einkaufen und sich bevorraten möchten. Nützlich ist sie aber vor allem für den Handel, der damit besser planen kann und deshalb auch die Molkereien dazu drängt, ihre ESL- Kapazitäten auszubauen. Die Frage ist, ob Verbraucher in Anbetracht dieser rasanten Entwicklung in absehbarer Zeit überhaupt noch eine Alternative beim Einkauf haben. Die Frischmilch scheint ein Auslaufmodell zu sein und das ist durchaus zu bedauern.
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Anti-Atom-Protest in Gorleben – „Wir sind wieder da!“

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. dokumentiert.

Bundesweite Anti-Atom-Demonstration, 8. November 2008, Gorleben
Atomkraftwerke stilllegen, Castor stoppen, Gorleben vermASSEln – yes, we can!

Start- und Zielblock – diese Begriffe musste die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow- Dannenberg kreieren. Der Ansturm auf die Anti- Atom-Demonstration in Gorleben nahm Ausmaße wie zuletzt im Jahr 2001 ein, als mehr als 10.000 Menschen gegen die Atomtransporte in das Elbdorf und für den Atomausstieg auf die Straße gingen. Über 15000 Menschen demonstrierten unterstützt von ca. 400 Traktoren in Gorleben. Anti-Atom-Protest in Gorleben – „Wir sind wieder da!“ weiterlesen

Neues Tarifrecht für die Waldarbeiter des Bundes

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung der IG Bau dokumentiert.

TV-Wald-Bund und TVÜ-Wald-Bund treten am 1. November in Kraft

Nachdem zum 1. Januar 2008 das neue Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder in Kraft getreten ist, hat sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jetzt auch mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf ein neues Tarifrecht für die Waldarbeiter des Bundes verständigt. Vorausgegangen war die Vereinbarung, die Waldarbeiter des Bundes nicht in den TV-Forst der Länder überzuleiten. Stattdessen vereinbarten die Tarifvertragsparteien Anfang des Jahres Verhandlungen zu einem gesonderten Tarifrecht aufzunehmen, das den Besonderheiten des Bundesforstes sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Rechnung tragen soll. Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Tarifparteien am 27. Oktober auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten des Bundes, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-Wald-Bund) sowie auf den Tarifvertrag zur Überleitung (TVÜ-Wald-Bund) geeinigt.
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Frankfurt: Rodung von 250 Hektar Wald für Flughafenausbau?

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und modifizierte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.

Hessen: Gewissensfrage oder Kotau vor der Fraport AG?
ROBIN WOOD kritisiert hessischen SPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Walter scharf

Die gestrige Entscheidung des SPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Walter, einen Regierungswechsel in Hessen nicht zu unterstützen, wertet die Umweltorganisation ROBIN WOOD als Kotau vor der Fraport AG. Bereits am 4. Juni dieses Jahres hatte Walter kaum verhohlen für eine große Koalition mit der CDU geworben, als er sich gegen ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aussprach. Er stellte sich damit gegen seine Fraktion und auf die Seite der Regierung von Roland Koch. Diese hatte im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau Ende 2007 das Nachtflugverbot gekippt. Das so genannte Mediations-Ergebnis, Grundlage aller Ausbaupläne, schreibt jedoch zwingend die Kopplung von Flughafenausbau und Nachtflugverbot vor.
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Biosicherheitsforschung nur zur Einschätzung ökologischer Risiken durch transgene Pflanzen

Die Bundesregierung hat heute auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion vom 13.10.2008 geantwortet. Links zur Anfrage / Antwort finden sich unten.

Nach Ansicht der Bundesregierung wird die Biosicherheitsforschung zu den Risiken genetisch veränderter Pflanzen unabhängig begutachtet.

Antwort der Bundesregierung: 16/10751
auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10563).

Schleiregion zum Naturpark erklärt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) dokumentiert.

Kappeln. Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat die Schleiregion am 30.10.2008 zum Naturpark erklärt: „Wir heben heute den sechsten Naturpark für Schleswig-Holstein aus der Taufe“, sagte er während einer Schiffstour auf der Schlei. Zugleich übergab er zusammen mit der schriftlichen Erklärung zum Naturpark Schlei eine Förderzusage des Landes in Höhe von 20.000 Euro an den Vorsitzenden des Trägervereins, Herrn Peter Martin Dreyer. „Eine der ersten Aufgaben für den neuen Naturpark wird die Aufstellung des Naturparkplans sein, damit die Ziele und Maßnahmen für die nächsten Jahre festgelegt werden“, sagte der Umweltminister, hierfür seien die Fördermittel von 20.000 Euro vorgesehen. Der neue Naturpark Schlei umfasst die Gemeindegebiete von 44 Gemeinden und Städten auf beiden Seiten der Schlei und ist rund 49.790 Hektar groß. Getragen wird der neue Naturpark von einem Verein, in dem alle Gemeinde und Städte Mitglied sind. Auch Einzelpersonen und Interessengruppen können dem Verein beitreten.
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DIN EN 1342 – Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 1342 – 2001
Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
(Auszug)

Größen

In dieser Norm werden die Größen der Pflastersteine nur in ihren Nennmaßen unterschieden. Die Einteilung der Pflastersteine in Größenklassen nach DIN 18502 entfällt.

Mosaikpflaster: 50 und 60 mm
Kleinpflaster: 70, 80, 90 und 100 mm
Großpflaster: darüber bis 300 mm

Exkurs: Übliche Handelsgrößen

Die Handelsgrößen sind historisch gewachsen und beziehen sich in Deutschland meist noch auf die ehemalige DIN 18502.
Großsteinpflaster: (anderer Name: Kopfsteinpflaster). Die gängigen Größen sind 13/15, 15/17 und 17/19 cm. Es sind damit „Würfel“ in den Abmessungen 14 × 14 cm, 16 × 16 cm und 18 × 18 cm gemeint.
Kleinpflaster: Gebräuchlich sind die Größen 9/11, 8/10, 8/11, 7/9, und 7/10 cm.
Mosaikpflaster: Das Mosaikpflaster ist die kleinste Pflastergröße. Üblich sind die Größen 6/8, 5/7, 4/6 und 3/5 cm.

Begriffe

1. Pflasterstein : Kleiner, aus Naturstein bestehender Quader mit Nennmaßen zwischen 50 mm und 300 mm. Flächenmaße: Im allgemeinen wird das zweifache der Dicke nicht überschritten. Mindestnenndicke: 50 mm.

2. bearbeiteter Pflasterstein: Verändertes Aussehen durch mechanische oder Wärmebehandlungen.

3. Nenn-Maß: Für die Herstellung festgelegtes Maß, mit dem das Ist-Maß innerhalb festgelegter zulässiger Abweichung übereinstimmen sollte

4. Ist-Maß: Gemessenes Maß

5. Gesamtlänge: Längere Seite des kleinsmöglichen Rechteckes, das den Pflasterstein umschließen kann

6. Gesamtbreite: Kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann

7. Dicke: Dicke: Abstand zwischen Ober- und Unterseite

8. Oberseite: Oberfläche nach dem Verlegen

9. Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

10. Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche

11. Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

12. Gestockt: Mit pneumatischem Stockhammer erzeugte Erhebungen und Vertiefungen

13. Gespitzt: Mechanisch durch Spitzeisen erzeugte Oberflächen-Merkmale

14. Gespalten: Spaltrauhe Oberfläche

Anforderungen (stark gekürzt)

1. Abweichung von den Nenn-Flächenmaßen: Je nach Oberflächenbearbeitung 5 – 15 mm

2. Abweichung von der Nenn-Dicke:

Klasse 1: 30 mm
Klasse 2: 5-15 mm

Bei Segmentbögen und Schuppenverband darf die Lieferung bis zu 10 % trapez- und quaderförmige Steine enthalten (> 10 mm Abweichung). Wenn andere Verbände gelegt werden, ist bei der Bestellung darauf hinzuweisen.

3. Geprüft und angegeben werden müssen vom Hersteller u.a.:
– Widerstandfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
– Druckfestigkeit
– Abriebwiderstand
– Gleit-/Rutschwiderstand
– Wasseraufnahme

Es bestehen weitergehende Dokumentationspflichten für die Hersteller.

Exkurs Lärmentwicklung

Das Befahren von Natursteinpflasterflächen verursacht mehr Lärm als das Befahren von Asphaltdecken.Lärmmindernd wirken:
– Große Pflastergrößen
– Glatte Oberflächen
– Geringer Fugenabstand
– Geschwindigkeitsbegrenzungen

Exkurs: Kinderarbeit – Produktion in Indien
ardmediathek.de. Dort den Suchbegriff Kindersklaven eingeben.