Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU NRW dokumentiert.
NABU protestiert gegen Abschussgenehmigung für Kormorane in der Brutzeit
Gegen jegliche ethische Normen und Grundregeln des Tier- und Naturschutzrechts sowie der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verstößt nach Ansicht des Naturschutzbundes NABU NRW die jetzt vom Oberbergischen Kreis in Gummersbach erlassene Abschussgenehmigung auf Kormorane bis zum 31. März dieses Jahres. Damit dürfen erstmalig in NRW, Kormorane während der Brutzeit geschossen werden. Selbst der so genannte Kormoranerlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums hat nur einen Abschusszeitraum bis zum 15. Februar festgelegt. Der NABU fordert den Oberbergischen Kreis daher auf, die Abschussgenehmigung sofort zurückzuziehen und den Schutz der Kormorane wieder herzustellen.
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