BUND fordert: Dioxin-belastete Flächen raus aus der Nahrungsmittelproduktion!

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Nach Bekanntwerden von Grenzwertüberschreitungen bei Dioxin in Fleisch, Fett und Lebern von Kühen im Bereich von Überschwemmungsflächen an der Elbe fordert der Bund für Umwelt- und Naturschutz e. V. (BUND) die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aus der Nutzung zur Lebensmittelproduktion herauszunehmen. „Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes sollte der Verzicht auf eine Nahrungsmittelproduktion den gesamten Überschwemmungsbereich von rund 5400 Hektar umfassen“, so die Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten.
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EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.