Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung der EU dokumentiert, von der auch Deutschland betroffen ist.
Die Europäische Kommission sah sich veranlasst, Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten einzuleiten, weil die Luftqualitätsstandards der EU für gefährliche Feinstaubpartikel (PM10) nicht eingehalten wurden. Diese Partikel, deren Hauptverursacher die Industrie, der Straßenverkehr und private Heizungsanlagen sind, können Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs auslösen und die Lebenszeit insgesamt verkürzen. Grund für die Kommission, jetzt zu handeln, ist das Inkrafttreten der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa im vergangenen Juni, derzufolge den Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen und für bestimmte Gebiete oder Ballungsräume eine Verlängerung der Frist eingeräumt werden kann, die für die Einhaltung der vorgeschriebenen PM10-Grenzwerte gilt.
Luftverschmutzung: EU-Kommission leitet wegen Feinstaubbelastung Verfahren gegen 10 Mitgliedstaaten ein weiterlesen