Lärmaktionsplan für Kiel
Kieler Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 7. März 2014 die Möglichkeit, Anmerkungen, Kritik und Vorschläge zum Lärmaktionsplan (Entwurfsfassung s.u.) zu äußern. Der Lärmaktionsplan liegt in dieser Zeit während der Dienststunden im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, 4. Geschoss, Zimmer 462b, zur Einsichtnahme aus.
Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der 1. Stufe (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 08.10.2009) alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2007 und 2012 zeigen sich größere Veränderungen bei den Belastetenzahlen und den Problemschwerpunkten.
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