Verbraucherzentrale S-H: Klimaschutz schmeckt

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein dokumentiert.

Landwirtschaft und Ernährung sind in Deutschland zu etwa einem Fünftel am Ausstoß klimawirksamer Gase beteiligt. Wer selbst zum Klimaschutz beitragen möchte, der hat beim Essen und Einkaufen viele Möglichkeiten. Durch die bewusste Auswahl der Lebensmittel und durch den regionalen Einkauf kann die private Klimabilanz deutlich verbessert werden: So verbraucht z. B. ein Kilogramm Erdbeeren, das außerhalb der Saison aus Südafrika eingeflogen wird, rund 200mal mehr Erdöl gegenüber einem Kilo saisonal geernteter Erdbeeren aus der Region.
Zum Tag der Regionen am 5.10.2008 starten die Verbraucherzentralen ihre bundesweite Infokampagne „Klimaschutz schmeckt“, die Zusammenhänge zwischen Ernährungs- und Einkaufsverhalten verdeutlicht.
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Naturschutzverbände, Flughafengesellschaft und Stadt Lübeck einigen sich im Streit um Flughafen Lübeck-Blankensee

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung von BUND, NABU und LNV dokumentiert.

Lübeck, 1. Februar 2008: NABU, BUND und LNV haben nach intensiven, mehrmonatigen Verhandlungen mit der Flughafen Lübeck GmbH (FLG) und der Stadt Lübeck eine Mediationsvereinbarung zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten unterzeichnet – mit einem für die wertvolle Lübecker Natur überaus akzeptablen Ergebnis. Vorausgegangen waren massive Auseinandersetzungen um den Ausbau des Flughafens, durch den ökologisch hoch sensible, EU-rechtlich geschützte Gebiete massiv in ihrer Existenz bedroht waren. Umweltschützer deckten zuvor gravierende Verstöße gegen geltendes Natur- und Gewässerschutzrecht auf.

„Die Vereinbarung zieht nun einen Schlussstrich unter die rechtswidrigen Genehmigungsverfahren sowie illegale Baumaßnahmen in der Vergangenheit, bewirkt, dass der Flughafen den Belangen des Naturschutzes sicher erheblich mehr Aufmerksamkeit schenken wird und gibt ein Signal, wie Naturschutzverbände und Wirtschaft zusammenarbeiten sollten“, so Volkher Looft, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbands LNV. „Unsere Messlatte für eine erfolgreiche Einigung war, dass die Vereinbarung für die Lübecker Natur mehr bringt als dies weitere Klagen vor Gericht hätten bewirken können“, so NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz, der gleichzeitig feststellt: „Dieses Ziel wurde erreicht“. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen“, so auch BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth: „Insgesamt beinhaltet die Vereinbarung zusätzliche Leistungen für den Naturschutz in Millionenhöhe. Die neue Stiftung „Grönauer Heide“ kann nun einen deutlichen Beitrag zur Sicherung des wertvollen Naturerbes vor Ort leisten.“

Im Zuge der fast einjährigen Verhandlungen konnten BUND, LNV und NABU u.a. die Situation für den Naturschutz in der Region deutlich ins Positive kehren:

Zuvor illegal geschädigte Flächen werden renaturiert und im Rahmen einer Stiftung der finanzielle Grundstock für zukünftige Naturschutzmaßnahmen im Lübecker Becken geschaffen. Der rechtswidrige Planfeststellungsbeschluss wurde aufgehoben. Der Flughafen zahlt eine „Wiedergutmachung“ für Alteingriffe durch eine Einlage von 1.250.000 Euro in die neue Stiftung „Grönauer Heide“ und bringt ebenso wie die Hansestadt Lübeck und die stadteigene KWL Flächen für Kompensationsmaßnahmen ein. Der festgeschriebene Ausgleich und Ersatz für neue Eingriffe in die Natur geht dabei weit über das rechtlich Gebotene hinaus. Weitere Verbesserungen betreffen den Stopp der Verlängerung des „Rollweges C“ in das Schutzgebiet sowie den Verzicht auf Stufe II des Instrumentenlandesystems (ILS CAT II). Die Start- und Landebahnverlängerung wird von 240 m auf 95 m gekürzt, geplante Parkflächen auf weniger sensible Ackerflächen verlegt.

Insgesamt beinhaltet die Vereinbarung erhebliche zusätzliche Leistungen für den Naturschutz und geht über gesetzlich vorgeschriebene Pflicht-Kompensationen weit hinaus. Die ausgehandelten „freiwilligen“ Leistungen erreichen einen Anteil von annähernd 10 % der geplanten Investitionssumme. Dazu kommen Vereinbarungen zugunsten des Naturschutzes ohne direkte Kosten.

Als Gegenleistung für die gravierenden Verbesserungen im Naturschutz beenden BUND und NABU anhängige Rechtsverfahren und verzichten auf weitere diesbezügliche Rechtsschritte. Die Vertragspartner stimmen zukünftig Ausbauplanungen inhaltlich so miteinander ab, dass Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.

Gegenstand der Mediation waren ausschließlich die beklagbaren Naturschutzbelange, nicht Lärmschutz, Klimaschutz oder Luftverkehrsaspekte. Es lag rechtlich nicht in der Macht der Verbände, den Betrieb des Flughafens und den Ausbau zu verhindern. Die Vorbehalte der Naturschutzverbände gegen den Billigflugverkehr bleiben daher bestehen.

Am 18. Juli 2005 hatte das Gericht auf Antrag von NABU und BUND vorläufig die Bautätigkeiten untersagt. Am 24. Oktober 2005 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) den zuvor vom Verwaltungsgericht VG Schleswig verhängten Baustopp. Am 23. September 2005 waren erste Verhandlungen von BUND und NABU mit dem Land über die Zukunft des Flughafens Lübeck – Blankensee von Wirtschaftsminister Dietrich Austermann vorzeitig beendet worden.

Marine beschiesst Kieler Ostufer mit panzerbrechender Geschütz-Munition – Verbleib bleibt ungeklärt

Auch rund 2 Monate nach dem Beschuss dreier Kieler Stadtteile auf dem Ostufer durch die Bundesmarine, ist der Verbleib eines Teiles der Geschosse ungeklärt.

Umfangreiche Suchaktionen der Polizei mit rund 70 Beamten blieben erfolglos.

Wir haben mit mehreren Ohrenzeugen des Beschusses gesprochen. Aus diesen Angaben geht deutlich ein Einschlaggebiet im Bereich Tröndelsee / Langsee / Kleingartenverein Kiel-Ost hervor. Übereinstimmend wird von einer Detonation berichtet. Marine beschiesst Kieler Ostufer mit panzerbrechender Geschütz-Munition – Verbleib bleibt ungeklärt weiterlesen

Blauzungenkrankheit: ganz Schleswig-Holstein Beobachtungsgebiet

Nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit in mindestens 11 schleswig-holsteinischen Orten sind Kiel und zahlreiche andere Städte und Gemeinden zum Gefährdungsgebiet erklärt worden. Davon sind primär die HalterInnen von Rindern, Schafen und Ziegen betroffen.

Schleswig-Holstein ist durch die Feststellung der Blauzungenkrankheit an verschiedenen Orten betroffen: (Angaben lt. MLUR v. 18.10.2007)

– Rosdorf (Kreis Steinburg)
– Krüzen (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Wakendorf II (Kreis Segeberg),
– Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Kisdorf (Kreis Segeberg),
– Mühlenrade (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Reinfeld (Kreis Stormarn)
– Basthorst (Kreis Herzogtum Lauenburg)
– Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Tremsbüttel (Kreis Stormarn) und
– Winsen-Stelle (Kreis Harburg, Niedersachsen).
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Gegen privaten Straßenbau – Gesetzentwurf der Linken im Bundestag

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/4658

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothée Menzner, Roland Claus, Eva Bulling-
Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und
die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private
(… Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzänderungsgesetz –
… FStrPrivFinGÄndG)

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Baumschutzsatzungen in Schleswig-Holstein

Autor: Andreas Regner

Verspäteter und falsch aufgetragener Wundverschluss: Zusätzliche gravierende Schädigung. Foto: A.Regner.

Zu Vergleichszwecken hier ein kleine Linksammlung zu Baumschutzsatzungen /-verordnungen in Schleswig-Holstein. Über die Aktualität der Links bzw. deren Rechtswirksamkeit kann ich keine Aussage treffen. Vergewissern Sie sich im Bedarfsfalle bei ihrer Kommunalverwaltung. Die Auswahl der Satzungen ist teils zufallsbedingt. Gerne nehme ich weitere Links zu Baumschutzsatzungen in S.-H. auf – wenden Sie sich ggf. an info@planten.de

Eckernförde

Satzung der Stadt Eckernförde zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Flensburg

Satzung zum Schutze der Bäume in der Stadt Flensburg

Kiel

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000 (Baumschutzsatzung) als pdf-Dokument (73 KB)
Baumschutzverordnung, Arbeitsfassung, Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel als pdf-Dokument (67 KB)
BTW: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Kiel derzeit gültigen Verordnungen und Satzungen aus dem Bereich Naturschutz

Klausdorf

Satzung der Gemeinde Klausdorf über den Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 26.09.1989, 1. Änderung vom 24.09.1996)

Laboe

Satzung der Gemeinde Laboe zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 06.02.2001)

Lübeck

Stadtverordnung zum Schutze der Bäume, Baumschutzverordnung
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fällantrag

Plön

Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 14.08.1995)

Und aus der Nachbarschaft:

Berlin

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)

Hamburg

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung)
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fäll- und Befreiungsformular nach der Baumschutzverordnung (Word-Datei, 27KB)
Antrag nach einer Landschaftsverordnung (Word-Datei, 26KB)

Spiel- und Sitzgelegenheiten aus Naturstein

Autor: Andreas Regner

Aus Natursteinen lassen sich vielfältigste Spiel- und Erlebnismöglichkeiten für Kinder schaffen.
Nachfolgend sind zwei sehr verschiedene Bauweisen aus bearbeitetem und unbearbeitetem Naturstein fotografisch dokumentiert und erläutert.

Sitzgelegenheit, die auch zum Balancieren einlädt. Foto: A.Regner.

Hier eine einfache Sitzgelegenheit, die auch zum Balancieren einlädt. Kindertagesstätte der Ev. Kirche in Krummesse (bei Lübeck, Schleswig-Holstein). Die Aufnahme entstand während der Bauphase.

Dieser Spielbereich ist Teil des Bauhofes der Kinder: In ihm werden lose Spielmaterialien wie Natur- und Werksteine, Holzstücke und anderes mehr gesammelt. Sie dienen als Baustofflager für die Bauaktionen der Kinder auf dem Gelände. Hier fehlt auch ein kleiner Tisch nicht, der zum Beispiel dem Bearbeiten von Werkstücken dienen kann. Die Marmortischplatte ist nur lose aufgesetzt, was voraussetzt, dass es keinen hohen Zerstörungsdruck von Älteren gibt.

Im Vordergrund noch zu sehen die Natursteinplatte, die eine Brücke über einen kleinen Wasser(spiel)graben ist.

Verwendet wurden Steine, die in den meisten Kirchengemeinden in den Steinschredder wandern: Auf jedem Friedhof fallen Natursteine an, die oftmals entsorgt werden. Meist werden sie dann in Recyclinghöfen zerkleinert und finden als Wegebaukörnung Wiederverwendung.
Begründet wird die Entsorgung teils mit dem Respekt vor den Toten, die eine Wiederverwendung von Grabsteinen und deren Unterkonstruktionen verbiete. Der oben geschilderte Ablauf zeigt deutlich, dass auch bei einer Entsorgung durchaus eine Wiederverwendung stattfindet.

Sitzrund auf einem Hügel. Foto: A.Regner.

Ganz anders die Konzeption des Sitzrundes auf einem Hügel in etwa 1 Meter Höhe. Dieser Platz kann auch gut für einen Mittagskreis o.ä. benutzt werden. Die grossen Feldsteine dienen als Sitzgelegenheit und Tisch in einem. Auch können sie Anlehnung bieten. Ein offener Raum, der sowohl der Ruhe als auch für Aktivitäten Platz gibt. Eingefügt wurden auch grössere Stammabschnitte eines Laubbaumes.
Gefüllt wurde das Steinrund mit gewaschenem Kies. Überwiegend wurde in der Konzeption für diesen Kindergarten auf diesen Baustoff verzichtet. Zum Einsatz kam er noch beim oben beschriebenen Kinderbauhof. Insofern bietet er auch einen relativ trockenen Sandspielbereich mit nur sehr geringem Lehmanteil. Ansonsten wurde ausschliesslich Sand mit höheren Lehmanteilen verbaut. Dieser bietet für die Kinder wesentlich mehr Spiel- und Erlebnismöglichkeiten. Beispielsweise ist er formbar. Bei gewaschenen Kies gelingt dies nur im feuchten Zustand.Sitzrund und Feldsteintreppe. Foto: A.Regner.Bild 3 zeigt einen grösseren Spielhügel mit Feldsteintreppe und einem weiteren Sitzrund für Morgenkreise und derartige Gruppenaktivitäten. Alle Aufnahmen entstanden während der Bauphase vor einigen Jahren.