S-H: Schmetterlinge schützen – einmal künstlerisch!

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

An dem landesweiten Schmetterlingswettbewerb des BUND haben 260 kleine und große Schmetterlingsforscher aus ganz Schleswig-Holstein teilgenommen. 170 Einzelbeiträge und 5 Gruppenbeiträge sind im Laufe des letzten Jahres 2008 beim BUND eingegangen. Jetzt gab es Bilder, Collagen, wunderschöne Fotos, bemalte Textilien und ein aufwändig gestaltetes Schmetterlingsmemory zu bestaunen. Auch phantasievolle Geschichten, Gedichte und eine Schmetterlingsaktion in einem Schulgarten beeindruckten die Jury. Eine Auswahl der Beiträge kann noch bis Sonntag, den 15. Februar, in den Vitrinen der Gewächshäuser im Botanischen Garten der Universität Kiel bestaunt
werden.
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Verzicht auf Streusalz schont Bäume und Grundwasser

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 3. Januar 2008 dokumentiert.

NABU empfiehlt in der kalten Jahreszeit umweltschonende Streumittel

Neumünster. Schnee und Glatteis auf den Gehwegen bedeuten Rutschgefahr – ein erhöhtes Haftungsrisiko für Grundstücksbesitzer, die für die Sicherheit auf ihren Bürgersteigen verantwortlich sind. Kein Wunder, dass Streumittel zurzeit wegen des aktuellen Wintereinbruchs Hochkonjunktur haben. So auch das Streusalz, das nach Ansicht des Naturschutzbundes NABU wegen seiner umweltbelastenden Auswirkungen aus Dörfern und Städten verbannt werden sollte. Viele Kommunen und Privathaushalte verzichten bereits auf den Einsatz von Streusalz – längst noch nicht alle.

Die Auswirkungen von Streusalz sind vielfältig: Das Salz gelangt über den Boden in die Pflanzen und verändert dort den Nährstoffhaushalt. Die Folgen zeigen sich oft erst im Frühjahr und Sommer, wenn salzgeschädigte Straßenbäume wie Linden, Ahorn oder Rosskastanien trotz ausreichender Niederschläge allmählich vertrocknen. Nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz. Viele Haustiere entzünden sich am Streusalz die Pfoten. Außerdem kann das Salz das Grund- und Oberflächenwasser beeinträchtigen. Neben den ökologischen Folgen verursacht Streusalz auch ökonomische Schäden wie eine verstärkte Korrosion an Brücken und Kraftfahrzeugen.

Diese Probleme lassen sich vermeiden: Der NABU empfiehlt Privathaushalten die Verwendung von salzfreien, abstumpfenden Streumitteln wie Granulat, Split, Sand oder Kies. Im Handel gibt es vom Umweltbundesamt (UBA) getestete Produkte. Das UBA hat für Streumittel, die bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen, das Umweltzeichen „Der Blaue Engel – weil salzfrei“ vergeben.

Verantwortungsvolle Bürger sollten beim Kauf von Streugut auf das Umweltzeichen Der Blaue Engel achten. Die Produkte sowie die Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens können unter blauer-Engel.de abgerufen werden. Eine umweltschonende Glättebekämpfung kann sogar die Geldbörse schonen: Das Streugut lässt sich zusammenkehren und für den nächsten Einsatz aufbewahren.

Lebensraum an der Mittleren Alster zerstört

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Kommunikationspanne der Behörden?

Bedrohte Kleine Bachmuschel Opfer rechtswidrigen Gewässerausbaus

Neumünster. Mit Entsetzen haben Mitarbeiter der NABU-Landesstelle Wasser auf massive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zwischen dem Wakendorfer Moor und Naherfurth im Naturschutzgebiet NSG „Obere Alster“ / Kreis Segeberg reagiert. Rund 320 m³ Boden wurden der Alster auf einer Länge von 720 Metern entnommen. Dabei baggerte man nicht nur Sandbänke, sondern an vielen Stellen auch die ursprüngliche Bachsohle aus. Die einsetzende Sohlerosion löst eine erhebliche Sanddrift aus und legt die Alster damit tiefer. Die Maßnahmen erfüllen vom Umfang wie von ihren Auswirkungen her den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus. Durch ein „Kommunikationswirrwarr“ zwischen den Kreis- und Landesbehörden und dem Staatlichen Umweltamt (StUA) Itzehoe wurde eine der letzten Populationen der Kleinen Bachmuschel in Schleswig-Holstein rechtswidrig schwer geschädigt. Die Maßnahme war mit den zuständigen Schutzgebietsreferenten des NABU wie der Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weder abgestimmt noch dort im Vorwege erörtert worden.

Die Kleine Bachmuschel gehört in Schleswig-Holstein und Deutschland zu den vom Aussterben bedrohten Muschelarten. Ihre ökologischen Ansprüche sind hoch und zeigen sich in der großen Naturnähe der wenigen, aktuell noch besiedelten Fließgewässer. Im Anhang 2 und 4 der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie gelistet und als besonders streng geschützte Art der Bundesartenschutzverordnung zählt die Kleine Bachmuschel zu den am strengsten zu schützenden Arten. Für diese Arten sind besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist verboten. Im Fall der Alster sind weitere auf der Roten Liste stehende Großmuscheln geschädigt worden. Für überlebende Tiere im Gewässer dürften sich die Lebensbedingungen nach der Gewässerräumung erheblich verschlechtern. Zudem werden unterhalb der bisherigen Unterhaltungsstrecke liegende Muschelpopulationen durch den Gewässerausbau von abgehenden „Sedimentwalzen“ erheblich beeinträchtigt werden. Das von Jungmuscheln besiedelte sauerstoffdurchströmte Lückensystem des Gewässergrundes und der –böschung wird verdichtet und die chemischen Bedingungen verändern sich derart, das die Muscheln absterben. Der NABU befürchtet daher einen Total-Ausfall der Jungmuschelpopulation. Dies wiegt umso schlimmer, da die Alster bundesweit eines der letzten sich noch fortpflanzenden Vorkommen der Kleinen Bachmuschel beherbergt. Die Präsenz der Kleinen Bachmuschel im Flusslauf ist in einem Gutachten des LANU aus dem Jahre 2007 bestätigt worden.

Das Vorkommen sind den zuständigen Behörden bekannt. Warum diesbezügliche Auflagen der Unteren Wasserbehörde (UWB) Segeberg ignoriert und vom StUA Itzehoe die Unterhaltungsmaßnahme in der vorliegenden Form durchgeführt wurde, ist für die NABU-Landesstelle Wasser nicht nachvollziehbar.

Auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Vorgehensweise nicht nachzuvollziehen. Sie stört in erheblichem Maße die Vertrauensbildung zwischen den Interessenvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz bis zu Wasser- und Bodenverbänden sowie Gemeinden und Städten, die sich landesweit in 33 Bearbeitungsgebieten zusammengefunden haben und einvernehmlich versuchen, für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert nachdrücklich die Beendigung der Unterhaltungsmaßnahmen, eine Untersuchung des entstandenen Schadens im Gewässer, die Einleitung von daraus resultierenden Ausgleichmaßnahmen sowie die Klärung der Verantwortlichkeit im Wege der Fachaufsicht, damit sich ein derartiges katastrophales Vorgehen in Zukunft nicht wiederholt. Der NABU Schleswig-Holstein fordert zudem nachdrücklich Umweltminister von Boetticher auf, auch personelle Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen, um die Umsetzung der EG-WRRL an der Alster nicht „den Bach runtergehen“ zu lassen.

Verkauf von Seen in Schleswig-Holstein ?

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 15. November 2007 dokumentiert.

Landwirtschaftsministerium bereitet Verkauf vor
Minister von Boetticher will Seen in Schleswig-Holstein los werden

Neumünster. Wie heute bekannt wurde, plant Minister von Boetticher, neun von 51 Seen im Eigentum des Landes an Kommunen, Fischereiverbände oder zuletzt private Interessenten zu verkaufen. Der NABU kritisiert nach dem gescheiterten Waldverkauf die erneute Absicht, das Eigentum aller Bürger still und heimlich an der allgemeinen Willensbildung vorbei billig zu verscherbeln, auf Kosten der berechtigten Allgemeinwohlbelange.
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Naturschutztag Schleswig-Holstein 2007

Lokale Bündnisse – gemeinsam vom Naturschutz profitieren
30.11.2007, Stadthalle Neumünster
Beginn: 12.30 h
Ende: 18.00 h

Weiterführende Infos: Naturschutztag Schleswig-Holstein 2007 oder als pdf-Datei.

Aus dem Ankündigungstext:

Naturschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe – und zwar hauptsächlich eine Aufgabe der Akteure, die in der jeweiligen Region leben und sie gestalten. Also sind sie in erster Linie gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Dafür einen Weg zu ebnen, ist das Ziel der in Schleswig-Holstein eingeführten „Lokalen Bündnisse“. Mit ihnen will die Landesregierung Natura 2000 in die Praxis umsetzen. Damit Naturschutz nicht nur „von oben verordnet“ wird, soll die Fachkompetenz regionaler Akteure in den Bündnissen genutzt und nach einvernehmlichen Lösungen zur Umsetzung gesucht werden. Nur durch Identifikation und gegenseitigen Nutzen kann der Naturschutz vor Ort getragen und langfristig von Erfolg gekrönt sein. Vom Deutschen Verband für Landschaftspflege wurde inzwischen eine Landeskoordinierungsstelle für lokale Bündnisse in Kiel eingerichtet.
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Blauzungenkrankheit: ganz Schleswig-Holstein Beobachtungsgebiet

Nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit in mindestens 11 schleswig-holsteinischen Orten sind Kiel und zahlreiche andere Städte und Gemeinden zum Gefährdungsgebiet erklärt worden. Davon sind primär die HalterInnen von Rindern, Schafen und Ziegen betroffen.

Schleswig-Holstein ist durch die Feststellung der Blauzungenkrankheit an verschiedenen Orten betroffen: (Angaben lt. MLUR v. 18.10.2007)

– Rosdorf (Kreis Steinburg)
– Krüzen (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Wakendorf II (Kreis Segeberg),
– Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Kisdorf (Kreis Segeberg),
– Mühlenrade (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Reinfeld (Kreis Stormarn)
– Basthorst (Kreis Herzogtum Lauenburg)
– Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Tremsbüttel (Kreis Stormarn) und
– Winsen-Stelle (Kreis Harburg, Niedersachsen).
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Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

Gewässerexperten tagten in Reinfeld | Trave als Beispiel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Schleswig-Holsteins Gewässerschutz im Focus des NABU-Bundesfachausschusses

Neumünster, 16. Oktober 2007. Vom 12. bis 14. Oktober 2007 tagten auf Einladung des NABU Schleswig-Holstein 13 NABU-Gewässerschutzexperten aus dem gesamten Bundesgebiet in Reinfeld bei Bad Oldesloe, um sich vor Ort im Rahmen von Exkursionen und Gesprächen einen Eindruck von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL im nördlichsten Bundesland zu verschaffen. „Die Trave ist eines der bedeutendsten Gewässer in Schleswig-Holstein und damit auch ein weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus interessantes Beispiel für die Chancen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einem Bundesland“, fasste der Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses „Lebendige Flüsse“, Rocco Buchta, das Ergebnis der Tagung zusammen. Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave weiterlesen