16 Verdachtsfälle für PFC-Verseuchung auf Bundeswehrstandorten in Schleswig-Holstein

Tirpitzhafen Kiel - eine der Verdachtsflächen in Schleswig-Holstein für die Verseuchung durch Löschschaum.
Tirpitzhafen Kiel
Das ARD-Magazin report München hat in einer Recherche 108 Verdachtsfälle und 18 bestätigte Kontaminationen mit PFC auf Bundeswehrstandorten ermittelt. Verursacht wurden sie durch bei der Brandbekämpfung früher übliche Löschschäume. In Schleswig-Holstein gibt es 16 Verdachtsfälle, davon zwei in Kiel (Marinearsenal und Tirpitzhafen) und einen in Laboe. Gefährlich ist die krebserzeugende Stoffgruppe u.a. für das Grundwasser. Betroffen sind aber auch zahlreiche andere Flächen, v.a. Flughäfen sowie Einsatzorte und Übungsflächen der Feuerwehren.
Liste der betroffenen schleswig-holsteinischen Bundeswehr-Standorte
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NABU-Mustereinwendung gegen feste Fehmarnbeltquerung

Auf dem Weg nach Fehmarn...
Auf dem Weg nach Fehmarn…
Quelle: NABU SH
Bis 26. August 2016 Einwände bei der Planfeststellungsbehörde einreichen!

Der staatseigene Konzern Femern A/S hält daran fest, einen Absenktunnel zwischen Fehmarn und der dänische Insel Lolland zu bauen und hat nachgebesserte Projektpläne eingereicht. Der NABU stellt eine Muster-Einwendung für Gegner des Vorhabens zur Verfügung.
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Anti-Umweltpädagogik: Giftpflanzen in Schwentinental

Schild erweckt falschen Eindruck: Nicht jede giftige Pflanze ist ein Kontaktgift. Wildpark Schwentinental.
Schild erweckt falschen Eindruck: Nicht jede giftige Pflanze ist ein Kontaktgift. Wildpark Schwentinental.
Im Wildpark Schwentinental findet sich ein etwas seltsam anmutendes Beet, das mit Mauer und Draht abgeschirmt ist. Zwei Hinweisschilder warnen vor den dort angepflanzten Giftpflanzen. Zu finden sind dort: Schnee-Marbel, Weiße Hainsimse (Luzula nivea); Storchschnabel-Sorte (Geranium spec.) und Wurmfarn (Dryopteris filix-mas). Es stimmt: Alle diese Pflanzen sind mehr oder weniger giftig für den Menschen und einige Tierarten. Leider werden in dem Beet keine Hinweise gegeben zu den dort gepflanzten Arten und zur Art der Giftigkeit. Auch erweckt das Schild den Eindruck als wenn es sich um Kontaktgifte handeln könnte, was aber nicht der Fall ist. Jedenfalls werden die Arten als besonders gefährlich dargestellt.
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Laboe: Förderverein ist gegen Kurabgabe in der Schwimmhalle

Kommentar A.Regner: Da haben sich die Gemeindevertreter in Laboe was ganz Schlaues ausgedacht. Immer noch können sie ihre Niederlage beim Bürgerentscheid 2014 nicht so richtig realisieren und respektieren. Mit diesem neuen Schachzug schwächen sie nicht nur die Rentabilität der Schwimmhalle, sondern sie sorgen auch für geringere Umsätze in der Parkplatzbewirtschaftung, der Gastronomie und zahlreichen anderen Geschäften. Wirklich schlau diese Laboer Gemeindevertreter. Das könnten fast Kieler sein ;-)

Schwimmhalle Laboe
Schwimmhalle Laboe
Presseinformation des Fördervereins Hallenbad Laboe

Laboe – Die Gemeindevertretung Laboe hat am vergangenen Donnerstag der Erhebung der Kurabgabe auf den Schwimmhallenbesuch zugestimmt. Der Förderverein Hallenbad Laboe und die Gemeinden der Probstei und des Amtes Schrevenborns hatten sich zuvor dagegen ausgesprochen. Nach Meinung des Fördervereins verteuere sich damit nur der Eintritt in das Meerwasserhallenbad, ohne dass die Schwimmhalle direkt davon profitiert.
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Laboe: Erstes Fazit aus der Informationsveranstaltung zum 1. Jahrestag des Bürgerentscheids

Schwimmhalle Laboe
Schwimmhalle Laboe
Quelle. PRO Schwimmhalle und der Förderverein Hallenbad Laboe luden am 25.09.2015 anlässlich des ersten Jahrestages zum Bürgerentscheid zu einer Informationsveranstaltung ins Vereinsheim des TV Laboe ein.

„Ein Jahr danach: Was hat sich getan? … hat sich was getan?“ Diesen Fragen gingen Vertreter der sechs Fraktionen aus der Gemeindevertretung und Vertreter von PRO Schwimmhalle und des Fördervereins Hallenbad Laboe e.V. gemeinsam mit über 100 interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach.
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Trauerfeier für Joachim Böse 12.6.2015 um 12 Uhr in Oldenburg

Trauerfeier für Joachim Böse
12. Juni 2015 12 Uhr
26133 Oldenburg, An den Voßbergen 73.
Beisetzung danach auf Neuer Friedhof

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein: Rechtsgrundlagen

Gemeindeordnung S-H § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung Bürgerbegehren § 9
Landesverordnung Bürgerentscheid § 10
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG
Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO

Obige Links führen zur gültigen Fassung bei juris.de
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