Wildwest in Kiel-Russee und ein Bürgermeister namens Hase
Inmitten von Wohngebieten, die nur durch eine relativ schmale Straße erschlossen sind, soll auf 4 ha am Russeer Weg in Hasseldieksdamm ein Gewerbegebiet entstehen.
Die Fläche in einer ehemaligen Kiesgrube konnte sich 40 Jahre lang entwicklen, und es entstanden Biotope, die nach dem Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt und dementsprechend im Landschaftsplan dargestellt sind.
Die Idylle fand ein jähes Ende. Bäume wurden gefällt und das Erdreich wurde ausgehoben und von 40 Tonnern weggefahren. AnwohnerInnen begannen sich zu fragen: Dürfen die das so einfach? Ihre Nachfragen ergaben: Nein, dürfen sie nicht.
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Schlagwort: Russee
Stadtteil Russee der Landeshauptstadt Kiel.
Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg
Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)
1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?
2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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Kiel: Verkehrsentlastung der Stadtteile Hassee, Hasseldieksdamm und Russee – 2. Planungswerkstatt am 12.02.2011
Textdokumentation der Einladung der LH Kiel
Die Anmeldefrist zu den beiden Teilveranstaltungen (9 – 13.30 Uhr und 14.30 – 19 Uhr) ist abgelaufen. Zur Vorbereitung der Werkstatt finden Sie hier
Materialien zur zweiten Planungswerkstatt zum Herunterladen.
In acht PDF-Dateien ist die Bearbeitung (Stellungnahme) zur Auswertungsmatrix der ersten Planungswerkstatt von Moderation Schleswig-Holstein am 29.11.2011 dokumentiert.
Sollten Sie das Material in größerem Format als DIN A4 und mit größerer Auflösung ausdrucken wollen, so sind entsprechende (größere) Dateien nur über den Datenaustausch-Server der Landeshauptstadt Kiel ab 7. Februar 2011 befristet und auf Anfrage abrufbar. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an Rainer.Bohn@kiel.de.
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Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg
Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?
03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?
04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?
05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Kiel: Kein Gewerbegebiet Russeer Weg – Hartsteinwerk
Textdokumentation eines in Kiel kursierenden Flugblattes
Ein Rückfall in alte Zeiten von “Willy Bruhn Söhne” steht uns bevor – und das wird erst der Anfang sein. Unsere Hofholzallee, der Russeer Weg und alle benachbarten Straßen werden zur „Einflugschneise“ des überregionalen und regionalen Schwerlastverkehrs und auch Pkw-Verkehrs werden. Warum?
Unter Federführung des “Grünen” Bürgermeisters Todeskino wird in einer Harakiriaktion “über Nacht” die jahrzehntealte Grünfläche des ehemaligen Hartsteinwerkes zu einer Gewerbefläche.
Inmitten von Wohngebieten – ohne eine vernünftige Erschliessung – soll in Insellage ein Gewerbegebiet auf ca. 4 ha entstehen. Hier ist jede Art von Gewerbe zulässig. Von der Großspedition bis zur Großbäckerei mit 24 – Stunden-Betrieb. D.h. rund um die Uhr Lärm, Abgase, Gestank für uns alle. Bereits heute gehört die Hofholzallee zu den stark belasteten Straßen in Kiel.
Drei Tatsachen verdeutlichen, mit welcher Art von “Grüner” Politik und Verwaltung wir es hier zu tun haben:
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Kiel: Stellungnahme IG Hasenholz zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755
Nutzungsvorschlag Grünfläche Hasenholz
Erhalt der Grünfläche am Hasenholz
• Mehrheit der Anwohner für Erhalt der Fläche (mehr als 80 % der Haushalte, 153 Unterschriften aus 97 Haushalten)
• Während der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ sind allein von der IG Hasenholz über 70 Widersprüche an die Stadt Kiel übergeben worden.
• Anwohner wünschen sich eine naturnahe Entwicklung der Grünfläche am Hasenholz
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